Familienunternehmer warnen: Finger weg von der Schuldenbremse / von Eben-Worlée: "Scholz´ Leichtfertigkeit macht fassungslos."
(Berlin) - Bundesfinanzminister Scholz will Medienberichten zufolge die Schuldenbremse im Grundgesetz vorübergehend aussetzen, damit der Bund einen Teil der Altschulden der Kommunen übernehmen kann. Diese enorme Entlastung wäre sonst nicht verfassungskonform.
Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER bei der Preisverleihung:
"Kaum ist die CDU mit sich selbst beschäftigt, nutzt Scholz anscheinend die Gemengelage, um sich dreist an der Schuldenbremse vorbei zu schleichen.
Herrn Scholz´Plan, für diesen Fall die Verfassung umschiffen zu wollen, macht mich fassungslos. Dies wäre ein Paradebeispiel dafür, wie wichtig und richtig es war, die Schuldenbremse fest im Grundgesetz zu verankern. Keinen Zentimeter darf dieser Anker dem Scholz´schen Druck nachgeben und das Parlament oder der Bundesrat der Ausnahmegenehmigung zustimmen. Die Gründe dafür mögen nachvollziehbar sein, die Gefahren aber wiegen schwerer: Niemand kann garantieren, dass aus der einmaligen Ausnahme nicht die Regel wird.
Zweifelsohne ist es richtig zu erwägen, ob und wie Kommunen, denen der Schuldendienst jeglichen Handlungsspielraum bis weit in die Zukunft raubt, zu befähigen sind, mehr in Schulen, Kindertagesstätten und Straßen zu investieren. Um hier zu helfen, sollte Scholz sich aber etwas anderes einfallen lassen. Der Wirtschaftsweise Lars Feld schlägt beispielsweise vor: Der Bund oder die Länder könnten einen Teil ihrer Umsatzsteuerpunkte an die Kommunen abgeben und die Infrastruktur ausbauen. Zusätzlich könnte auch die Gemeinschaftsaufgabe "regionale Wirtschaftsförderung" zielsicherer eingesetzt werden. Fazit: Statt an der Schuldenbremse zu schrauben könnte Scholz hier durch Querdenken etwas bewegen."
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