Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Fehlanreize für Zweitverdienerinnen: Europa kritisiert Ehegattensplitting und beitragsfreie Krankenmitversicherung

(Berlin) - Der Europäische Rat hat Ende Juni zum wiederholten Male die Fehlanreize des deutschen Steuer- und Sozialversicherungssystems kritisiert, das Zweitverdienende - in vielen Fällen Frauen - von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausweitung der Arbeitszeit abhält. Gemeint sind dabei insbesondere die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Eheleuten, also das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Krankenmitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartner/-innen. Der Europäische Rat empfiehlt auch 2017 ausdrücklich, die Fehlanreize, die Zweitverdiener/-innen von einer Erwerbstätigkeit abhalten, zu verringern und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern. Zudem soll die hohe Steuer- und Abgabenbelastung für Geringverdienende gesenkt werden. Diesen Empfehlungen folgt u.a. auch die OECD, um das Wirtschaftswachstum zu fördern, denn die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende ist nach wie vor eine der höchsten innerhalb der EU und der OECD.

Nicht nur der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich seit langem für entsprechende Reformen ein. Der kürzlich im Bundestag verabschiedete Zweite Gleichstellungsbericht befürwortet den schrittweisen Wechsel zu einer Individualbesteuerung. In einem ersten Schritt soll demzufolge die Lohnsteuerklasse V gestrichen werden. Als weiterer Zwischenschritt wird die Einführung eines Realsplittings empfohlen. Auch im Rahmen der Berliner Erklärung 2017 wird eine Reform des Ehegattensplittings gefordert.

Trotz der jahrelangen und zunehmend deutlicher werdenden Kritik hat sich an den in Deutschland durch das Steuer- und Sozialversicherungssystem gesetzten Erwerbshürden für Frauen kaum etwas geändert. Im Nationalen Reformprogramm (NRP) 2017 problematisiert die Bundesregierung zwar den hohen Anteil von Frauen in Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung. Die Reformbemühungen beschränken sich im Steuerrecht jedoch darauf, das Faktorverfahren als Alternative zur Lohnsteuerkombination III/V bekannter zu machen und zu vereinfachen. Die erst kürzlich mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verabschiedeten Neuregelungen greifen jedoch zu kurz und betreffen zudem nur das Lohnsteuerverfahren, nicht das Ehegattensplitting selbst. Die beitragsfreie Krankenversicherung für nichterwerbstätige Ehepartner/-innen wird im NRP 2017 nicht thematisiert. Ebenso fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Privilegierung von Minijobs, die den Übergang in reguläre Beschäftigung erschwert.

"Angesichts der anhaltenden Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern, den finanziellen Risiken im Falle einer Scheidung und der absehbaren Altersarmut von vielen Frauen müssen endlich grundlegende Reformen auf den Weg gebracht werden. Das Ehegattensplitting ist kein Zukunftsmodell. Gleiches gilt für die Minijobs, die für viele Frauen das Abstellgleis des Arbeitsmarktes bedeuten und kein Einstieg in existenzsichernde Beschäftigung sind." so Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Im Hinblick auf die im September anstehenden Bundestagswahlen fordert der djb deshalb nochmals alle Parteien auf:
- die beitragsfreie Mitversicherung von Eheleuten nach § 10 SGB V durch eine zeitlich befristete beitragsfreie Versicherung aller Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung abzulösen
- das Ehegattensplitting schnellstmöglich durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag zu ersetzen
- in einem ersten Schritt zumindest die Steuerklasse V im Lohnsteuerverfahren abzuschaffen sowie
- die Absetzbarkeit sämtlicher erwerbs- und ausbildungsbedingter Kinderbetreuungskosten vom ersten Cent an als Werbungskosten bzw.Betriebsausgaben
- die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) zu beenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Pressestelle Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(rf)

NEWS TEILEN: