Fernsehrichtlinie: VDZ warnt vor Ausdehnung restriktiver Inhaltskontrolle auf Online-Medien / EU-Parlamentarier weiten Rundfunkregulierung auf Neue Medien aus
(Berlin) - Die Zeitschriftenverleger sind äußerst besorgt über den Verlauf der ersten Lesung zur Revision der Fernsehrichtlinie im Europäischen Parlament, das gestern (13. Dezember 2006) einer Ausweitung rundfunktypischer Staatskontrolle auf neue Internet-Medien zugestimmt hat. Intensiver reguliert werden zunächst On-demand-Medien mit hohem Videoanteil, die im Grenzbereich zwischen elektronischer Presse und Fernsehen zunehmende Bedeutung erlangen. "Allein die Pressefreiheit, keinesfalls aber die staatslastige Rundfunkregulierung kann Vorbild für die neuen Internet-Medien sein", sagte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik des VDZ. "Wenn das EU-Parlament Medienaufsichtsbehörden, kommunikative Antidiskriminierungsgesetze und eine Schwächung des Schutzes gegen staatliche Lizenzerfordernisse für einen relevanten Medienbereich erzwingen will, ist das der völlig falsche Weg."
Europäische Kultur, demokratische Meinungsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der Medien fänden ihre Grundlage im liberalen Regulierungsmodell der Pressefreiheit, das alleine auch die Zukunftsfähigkeit europäischer Medien im digitalen Zeitalter sichern könne. Demgegenüber müsse die als Hilfsmittel im Umgang mit knappen Sendeplätzen etablierte Rundfunkregulierung im Zuge wachsender Anbietervielfalt selbst für den Rundfunk abgeschmolzen werden. Keinesfalls aber dürften derartige Restriktionen, wie es die revidierte Fernsehrichtlinie vorsehe, auch nur teilweise auf Neue Medien im zugangsoffenen Internet ausgedehnt werden. Die Expansion restriktiver Medienkontrolle auf Kosten der Medienfreiheite sei umso besorgniserregender als in einer nächsten Revision die in der Vergangenheit gescheiterte Ausdehnung der Regulierung auf alle online-Medien ("Content"-Richtlinie) erneut zur Debatte stehen dürfte.
Dass der fortschreitende Zugriff Brüssels auf die Medienregulierung zu wenig diskutiert werde, liege auch an der in der Sache berechtigten Empörung über die geplante Zulassung des Product-Placement. Mit der vom Parlament befürworteten Regelung würde vieles erlaubt, was bisher Schleichwerbung war und in anderen Medien als Schleichwerbung verboten bleibe. Dabei dürften dem zwangsläufigen Schaden für die Glaubwürdigkeit der Medien keinerlei Werbemehreinnahmen gegenüberstehen. Unbegreiflich sei, so Fiedler, dass die Anforderungen an die Kennzeichnung der von Dritten zu Werbezwecken bezahlten Medieninhalte allein für Product-Placement hinter dem für alle anderen Medien europarechtlich geltenden Niveau zurückblieben.
Der Vorstoß des Parlaments, die Entwicklung eines Verhaltenskodex für die Bewerbung "ungesunder und ungeeigneter" Lebensmittel in Kinderprogrammen zu verlangen, belege den europäischen Drang zu weiteren Werbebeschränkungen. Er zeugt aber auch vom missionarischen Eifer der EU-Parlamentsmehrheit, der offenbar entgangen ist, dass es zwar ungesunde Ernährungs- und Lebensgewohnheiten, nicht aber Lebensmittel gibt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse
Stefan Michalk, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin
Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103
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