Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

Festsetzung der EEG-Umlage für 2022: Weitere Entlastungen müssen folgen

(München) - Die Übertragungsnetzbetreiber haben die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Umlage für das kommende Jahr auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Dass die EEG-Umlage 2022 damit um rund 43 Prozent sinkt, liegt an den seit Monaten steigenden Großhandelsstrompreisen und Bundeszuschüssen. Die vbw - Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft e. V. begrüßt die Absenkung, spricht sich aber darüber hinaus für die zeitnahe Abschaffung der EEG-Umlage aus. "Auch unabhängig von den aktuellen Sondereffekten durch das weltweite Hochfahren der Wirtschaft belasten hohe Stromkosten die bayerische Wirtschaft und sind vor allem im internationalen Wettbewerb ein massiver Nachteil. Deswegen muss die EEG-Umlage, die jährlich Kosten in Milliardenhöhe verursacht, schnellstmöglich abgeschafft werden. Die aktuelle Dynamik zeigt, dass das Umlagen-Modell nicht mehr zeitgemäß ist", so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Aus Sicht der vbw müssen außerdem die Netzentgelte, wie im Kohleausstiegsgesetz festgelegt, bezuschusst und die Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum abgesenkt werden. Zudem braucht es einen dauerhaft niedrigen Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichert. "Ein politisches Gegensteuern ist nötig, bevor hohe Strompreise durchschlagen. Sonst stehen vor allem energieintensive Industriezweige vor großen Problemen. Grundlage für niedrige Strompreise ist ein ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze. Hier sind wir noch viel zu langsam", mahnt Brossardt.

Die vbw fordert, alle für die EEG-Umlage eingeplanten Mittel aus dem Bundeshaushalt in preisdämpfende Maßnahmen zu investieren. "Wichtig ist, die industrielle Transformation intensiver zu fördern und die Anwendungssektoren effektiv zu entlasten. Von der Umlage belastete Unternehmen können das derzeitige Strompreisniveau voraussichtlich nicht allein durch die beschlossene Absenkung kompensieren", erklärt Brossardt abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Alexander Perschel, Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(sf)

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