Finanzmarktstabilisierungsgesetz: Die Bundesregierung bekennt sich uneingeschränkt zum Pfandbrief
(Berlin) - Die Bundesregierung hat gestern (13. Oktober 2008) eine Gesetzesinitiative für ein Finanzmarktstabilisierungsgesetz vorgelegt. In der Begründung heißt es hierzu mit Blick auf den Pfandbrief:
Das Gesetz erfasst in weitem Umfang Unternehmen des Finanzsektors und Finanzinstrumente. Die Einbeziehung von Pfandbriefen erschien demgegenüber derzeit nicht geboten. Pfandbriefe sind durch die besonderen gesetzlichen Regelungen in Deutschland schon jetzt sicher in der über 200-jährigen Geschichte des Produktes ist noch nie ein deutscher Pfandbrief ausgefallen. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Soweit die Funktionsfähigkeit des Pfandbriefmarktes es erfordert, wird die Bundesregierung daher kurzfristig weitere gesetzliche Maßnahmen zur Gewährleistung von deutschen Pfandbriefen ergreifen.
Die Pfandbriefbanken begrüßen dieses klare Bekenntnis der Bundesregierung zum deutschen Pfandbrief als gute Nachricht für Anleger und Emittenten.
Die Bundesregierung stellt mit ihrer Erklärung unmissverständlich klar, dass der Pfandbrief sicher ist und dies auch künftig gilt. Der Wortlaut der Erklärung ist in seiner Deutlichkeit nicht zu übertreffen. Der Pfandbrief war, ist und bleibt sicher so Henning Rasche, Präsident des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und Mitglied des Vorstandes der Eurohypo AG, am Montagnachmittag (13. Oktober 2008) in Berlin.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)
Dr. Helga Bender, Leiterin, Kommunikation
Georgenstr. 21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20915100, Telefax: (030) 20915101
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