Finanzministerium sichert weiterhin Unterstützung zu / Dr. Barbara Hendricks zu Besuch im Betrieb Heinrich Hiep
(Berlin) „Das Bundesfinanzministerium (BMF) sichert den deutschen Gärtnern weiterhin seine uneingeschränkte Unterstützung im Prüfverfahren der EU-Kommission zur Mineralölsteuerrückerstattung zu“, versicherte die parlamentarische Staatssekretärin im BMF, Dr. Barbara Hendricks, anlässlich ihres Besuches am vergangenen Montag (15. Oktober 2007) im Unternehmen Heinrich Hiep in Kevelaer. Hendricks brachte den Vertretern des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ) gegenüber zwar ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass nach dem aktuellen Verhandlungsstand in Brüssel nicht davon auszugehen sei, dass die Gärtner noch mit den zugesagten Mitteln zur teilweisen Erstattung der Mineralölsteuer rechnen könnten. Sagte aber zu, auch weiterhin alles dafür zu tun, die ebenfalls im Raum stehende Rückzahlungsverpflichtung für das Jahr 2004, zu verhindern.
Der deutsche Bundestag hat erstmalig im Jahr 2000 im Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes für die Jahre 2001 und 2002 die teilweise Rückerstattung der Mineralölsteuer für Brennstoffe zur Verwendung im Unterglasanbau und in geschlossenen Kulturräumen beschlossen. Eine erste Verlängerung erfolgte 2002 für die Jahre 2003 und 2004.
Diese Beschlüsse erfolgten auf Basis der EU-RL 92/81/EWG (später ersetzt durch die RL 2003/96/EG), nach der diese Maßnahmen nicht notifiziert werden mussten. Eine weitere Verlängerung erfolgte Ende 2004 für die Jahre 2005 und 2006, diesmal allerdings mit dem im Gesetz verankerten Vorbehalt der Notifizierung durch die EU. Durch die Europäische Kommission wurde jedoch am 20. Oktober 2005 ein beihilferechtliches Prüfverfahren eingeleitet, wobei sich das Verfahren nicht nur auf die Jahre 2005 und 2006, sondern auch auf die davor liegenden Jahre 2001-2004 bezieht.
Heinrich Hiep, Vorsitzender des BVZ und Präsident des Landesverbandes Rheinland, brachte gegenüber Hendricks sehr deutlich zum Ausdruck, dass das Verfahren der Kommission auf großes Unverständnis bei den Gärtnern stoße. Man habe die Mittel aus der Steuerrückerstattung im Wesentlichen in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Unter-Glas-Betrieben, sowohl im Gemüse- wie im Zierpflanzenbau, gesteckt und sich damit in mittel- bis langfristigen Investitionen festgelegt. „Wie wollen sie dem Gärtner erklären, dass er Mittel, die er nach deutschem Recht erhalten hat, um den Einsatz von fossilen Energieträgern zu reduzieren, nicht erhalten oder sogar zurückzahlen muss“, so Hiep. „Dem Gärtner stehe wie allen Bürgern ein Vertrauensschutz in deutsche Gesetze zu. Dieses Vertrauen werde mit dem Verfahren, insbesondere für die Jahre 2001-2004, durch die Arbeit der EU massiv erschüttert“.
Die Staatssekretärin des BMF sagte Hiep zu, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um es nicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen zu lassen. Darüber hinaus sicherte Hendricks ihre Unterstützung zu, ein Bundesförderprogramm zur Energieeffizienzsteigerung aufzulegen. Hierbei müsse die Federführung und die inhaltliche Ausgestaltung jedoch beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) liegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin
Pressestelle
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 200065-0, Telefax: (030) 200065-27
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