Finanzpolitische Forderungen des BdSt an die neue Regierungskoalition
(Berlin) - Union und FDP haben ihren Wahlkampf wesentlich mit Steuersenkungsversprechen betrieben. Deutschland hat jetzt Steuersenkungen gewählt. Diesen klaren Wählerauftrag müssen Union und FDP jetzt erfüllen.
Die Union hat mit einer Einkommensteuerreform geworben, die die Bürger um jährlich 15 Milliarden Euro entlasten soll. Der Eingangssteuersatz soll auf 12 Prozent sinken, der Spitzensteuersatz erst ab 60.000 Euro Jahreseinkommen gelten. Geht es nach der CSU, soll es schon 2011/2012 soweit sein. Die FDP strebt eine Einkommensteuerreform an, die die Bürger um mehr als das Doppelte entlastet. Der Eingangssteuersatz soll auf 10 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 35 Prozent sinken. Damit ist der Rahmen für die Koalitionsverhandlungen abgesteckt. Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass der Koalitionsvertrag diesen Steuerversprechen gerecht wird. Insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen müssen entlastet werden.
Weiterhin wäre eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags das beste Konjunkturprogramm. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen allein dem Bund zu. Entsprechend schnell und unbürokratisch könnten die Steuerzahler um rund 13 Milliarden Euro entlastet werden.
Zudem muss die neue Bundesregierung - gerade für kleine und mittlere Unternehmen - Wettbewerbsnachteile, die durch handwerkliche Fehler vergangener Reformen entstanden sind, korrigieren.
Exemplarisch steht dafür die jüngste Unternehmensteuerreform. Zwar wurde der Körperschaftsteuersatz um 10 Prozentpunkte auf 15 Prozent gesenkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einem globalen Marktumfeld gestärkt. Zugleich wurden jedoch im Gegenzug steuerverschärfende Maßnahmen eingeführt, die zudem nicht nur Kapitalgesellschaften trafen, sondern auch viele Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die nicht von der Körperschaftsteuersenkung profitierten.
Um insbesondere die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, könnte unter anderem die Verbesserung des steuerlichen Verlustrücktrags eine geeignete Maßnahme darstellen.
Auch das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist aus Sicht der Unternehmen zwiespältig. Einerseits verspricht es die vollständige Steuerbefreiung, wenn das Unternehmen 10 Jahre lang fortgeführt wird und die Lohnsumme erhalten bleibt. Andererseits wurde das Gesetz mitten in der Finanz- und Wirtschaftskrise - im Dezember 2008 - verabschiedet. Die Politik hätte hier reagieren müssen, zumal schon damals absehbar war, dass den Unternehmen mit dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Richtlinien für eine Befreiung auferlegt werden, die aufgrund der Wirtschaftskrise nur schwer einzuhalten sind.
Darüber hinaus würde der Standort Deutschland gestärkt werden, wenn sich die Politik von ihrer schlechten Angewohnheit verabschieden würde, Gesetze kurz vor Toresschluss, also wenige Tage oder Wochen vor Inkrafttreten, zu verabschieden. Unternehmen sind auf eine gesicherte Rechtsanwendung angewiesen, um notwendige Umstrukturierungen vornehmen zu können und um nachteilige fiskalische Wirkungen zu vermeiden. Grundlegende Unternehmensentscheidungen dürfen nicht zum Glücksspiel werden. Langfristige Planungssicherheit - auch im Steuerrecht - ist für Unternehmen wichtig, um sich im globalen Marktumfeld zu positionieren. Daran sollte der neu gewählte Bundestag arbeiten, damit die Unternehmen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es zudem sein, die Neuverschuldung zurückzuführen. Durch den sorglosen Umgang der abgewählten Bundesregierung mit milliardenschweren Steuermehreinnahmen bis 2008 und durch die aktuelle Finanzkrise sind die Bundesausgaben in dramatische Höhen geschossen. Nötig sind jetzt entschiedene Sparmaßnahmen. Alle Haushaltsposten gehören auf den Prüfstand.
Der Bund der Steuerzahler hat einen umfangreichen Einsparkatalog erarbeitet. Danach könnte allein der Bund jährlich rund 24 Milliarden Euro sparen. So müssen Subventionen im Umfang von 2,5 Milliarden Euro gekürzt werden; angefangen von den volkswirtschaftlich unsinnigen Steinkohlesubventionen bis hin zur deutschen Filmförderung für Hollywoodstars.
Zwei Milliarden Euro können bei unwirksamen Arbeitsmarktmaßnahmen gespart werden; also zum Beispiel bei Ein-Euro-Jobs, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Einstellungszuschüssen.
Weitere zwei Milliarden Euro Ersparnis würde eine Rückkehr vom Elterngeld zum Erziehungsgeld bringen. Das teure Elterngeld hat seine Ziele - höhere Geburtenzahlen generell und insbesondere bei "Besserverdienenden" - nicht erreicht.
Die nächsten zwei Milliarden Euro lassen sich sparen, wenn man wenigstens fünf Eurofighter weniger kauft (insgesamt 0,3 Milliarden Euro), die ständig steigenden Verwaltungskosten um 0,6 Milliarden Euro senkt und beim Personal zumindest auf Neueinstellungen verzichtet, die Beamtenbeihilfe kürzt und die 13. Monatspension streicht (insgesamt 1,1 Milliarden Euro).
Eine Milliarde Euro könnte zudem gespart werden, wenn man die Zuschüsse an die Länder für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen kürzt. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel päppeln vor allem den Gewinn der Deutschen Bahn, weil immer noch zu wenige Strecken wettbewerblich und damit preisgünstig vergeben werden.
1,2 Milliarden Euro bringt es, wenn der Bund die Erlöse aus CO2-Zertifikatsverkäufen nicht in immer neue Klimaprogramme steckt und er endlich auch bei den zahllosen Zuwendungen den Rotstift ansetzt. Zuwendungen für eine Stadtbahn in Ho-Chi-Minh-Stadt, für den Auslandsrundfunk, für Mehrgenerationenhäuser oder einen Computerspielepreis müssen angesichts des Zustands unserer Staatsfinanzen wirklich nicht sein.
0,8 Milliarden Euro lassen sich im Bereich der Entwicklungshilfe sparen. Hier sollte man sich auf die ärmsten Länder der Welt konzentrieren. Entwicklungshilfe für Länder wie China, Brasilien, die Türkei oder Serbien sollten endlich der Vergangenheit angehören.
Darüber hinaus müssen die Bundesministerien auch selbst klären, wo Ausgaben entbehrlich sind. Der Bund der Steuerzahler plädiert für eine Globalkürzung in Höhe von 5 Prozent der Ausgaben (ohne Zinszahlungen). Das würde den Bundeshaushalt um weitere rund 12,5 Milliarden Euro entlasten und somit die eingangs erwähnte Gesamtsumme von 24 Milliarden Euro ergeben.
Mit 24 Milliarden Euro kann der Bund sowohl das Ausufern seiner Neuverschuldung stoppen, als auch seinen Teil zur Gegenfinanzierung einer Steuerreform beitragen. Den anderen Teil der Gegenfinanzierung müssen Union und FDP über den Bundesrat organisieren, in dem sie ebenfalls die Mehrheit besitzen.
Im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass Steuersenkungen das Wirtschaftswachstum fördern. Wenn der Staat einen kleineren Anteil des Arbeitserfolgs für sich beansprucht, lohnt es sich für den Einzelnen, mehr zu arbeiten und zu investieren. Das bedeutet ein höheres Wirtschaftswachstum und damit eine breitere Besteuerungsbasis, so dass die Steuereinnahmen steigen. Rund ein Drittel des Volumens einer Steuerreform würde auf diese Weise an den Staat zurückfließen.
Union und FDP haben jetzt die Chance und die Pflicht, eine bessere Finanzpolitik als die Große Koalition zu betreiben. Den Staat zu verschlanken und die Bürger zu stärken, ist die Hauptaufgabe der neuen Koalition in den kommenden vier Jahren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
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