Flächenverbrauch gefährdet Nahrungsmittelproduktion und Artenvielfalt / DBV fordert im Umweltgesetzbuch konsequenteren Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche
(Berlin) - Die deutsche Landwirtschaft ist über den erschreckend steigenden Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen alarmiert. So räumte der Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung in seinem aktuellen Ampelbericht ein, dass man vom Ziel der Reduzierung der täglichen Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar weit entfernt ist. Statt den Flächenverbrauch zu reduzieren, stieg er von 105 Hektar im Jahr 2002 auf 118 Hektar im Jahr 2005 weiter an. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert deshalb, dass die Kritik des Nachhaltigkeitsrates auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen endlich zu einem Umdenken im Hinblick auf den Wert land- und forstwirtschaftlicher Flächen führt. Problematisch ist die hohe Versiegelung aus Sicht des DBV aber nicht nur für die Landwirtschaft, die zumeist die produktivsten Flächen verliert. Infrastrukturmaßnahmen und Überbauung und die dadurch folgende Zerschneidung der Landschaft zählen heute auch zu den Hauptfaktoren der Gefährdung der Artenvielfalt.
Deshalb müsse die Schaffung des Umweltgesetzbuchs (UGB) dafür genutzt werden, die Eingriffsregelung zu reformieren, um land- und forstwirtschaftliche Flächen als unvermehrbare Ressource konsequenter zu schützen. Der Grundsatz müsse in Zukunft lauten: Neuversiegelung nur bei Entsiegelung, erklärte der DBV. Durch Nutzung von Gewerbe- und Industriebrachen müssten hochwertige landwirtschaftliche Flächen geschont werden. Zudem muss nach Auffassung des DBV bei der Gestaltung von Ausgleichsmaßnahmen zukünftig deutlich mehr auf Qualität statt auf Quantität gesetzt werden. Denn Folge des kostenintensiven Aufkaufs von Ausgleichsflächen sei häufig, dass das Geld für die Pflege bestehender Naturschutzflächen fehlte. Dies sei weder im Sinne der Landwirtschaft noch diene es dem Naturschutz. Sinnvoller wäre dagegen, die Flächen im Eigentum des Landwirtes zu belassen und die Naturschutzmaßnahmen vertraglich abzusichern. Der DBV erwartet im UGB daher die Verankerung flexibler Instrumente für Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
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Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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