Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Flexibilisierung bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen / DBV bewertet dies als ersten Schritt, dem weitere folgen müssen

(Berlin) - In seiner Sitzung am 5. Juli 2006 hat der EU-Verwaltungsausschuss Direktzahlungen wichtige Änderungen der Betriebsprämiendurchführungsverordnung (EU-Verordnung 795/2004) beschlossen. Hiernach wird künftig bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen, unabhängig ob die Übertragung mit oder ohne Fläche erfolgt, die Bildung von Bruchteilen zugelassen. Außerdem wurden rechtliche Klarstellungen zum Umgang mit aus der nationalen Reserve zugeteilten Zahlungsansprüchen vorgenommen. Zugleich wurde die Möglichkeit eröffnet, dass Landwirte ihre Zahlungsansprüche, mit Ausnahme der Zahlungsansprüche für Stilllegung, freiwillig an die nationale Reserve abgeben können.

Bereits seit Monaten hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) nachhaltig gegenüber der EU-Kommission und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) diese Erleichterungen und Klarstellungen für die Übertragung von Zahlungsansprüchen eingefordert. Die nunmehr beschlossene Flexibilisierung trägt den praktischen Erfordernissen der Landwirte im Umgang mit den Zahlungsansprüchen in Deutschland Rechnung. Insbesondere bei einvernehmlichen Vereinbarungen zwischen Verpächter und Pächter zur Übertragung von Zahlungsansprüchen können Zahlungsansprüche durch die nunmehr zulässige Bruchteilsbildung den Flächen genau angepasst werden. Mit einer Veröffentlichung der beschlossenen Änderungen der EU-Verordnung 795/2004 im EU-Amtsblatt ist frühestens im September 2006 zu rechnen.

Entgegen ursprünglichen Plänen wurde die vom Berufsstand geforderte Regelung zur Zulässigkeit der Übertragung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve bei betrieblichen Zusammenschlüssen und Teilungen nicht beschlossen. Hierfür soll im kommenden Herbst/Winter die EU-Verordnung 1782/2003 vom Agrarrat geändert werden.

Der DBV erwartet sowohl von der EU-Kommission als auch vom BMELV drastische Vereinfachungen des Antragverfahrens, wie beispielsweise bei OGS-Genehmigungen, Stilllegungsverpflichtung und den 10-Monatszeitraum. Der DBV hat hierzu in seinem „Schwarzbuch Bürokratieabbau“ einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: 030/31904-0, Telefax: 030/31904-205

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