Flexibilität beim Entsendegesetz
(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer hat die CDU/CSU am 13. Mai aufgefordert, bei der Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen "nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben": "Die Kritik der Union an einer flexiblen Handhabung des Entsendegesetzes ist nicht nachvollziehbar. Eine Ausweitung macht nur Sinn, wenn es in allen Wirtschaftsbereichen möglich ist, Lohndumping schon im Ansatz zu verhindern. Es wäre geradezu wahnwitzig, wenn nur Branchen, die bereits von Lohndumping geschädigt sind, in das Gesetz aufgenommen würden. Dann müsste das Entsendegesetz im Zweifelsfall alle sechs Monate geändert werden, wenn Lohndumping andere Branchen bedroht, die nicht im Gesetz stehen. Damit würde der Gesetzgeber den Problemen permanent hinterherlaufen.
Es ist auch unsinnig, den Grad des Lohndumpings nach Wirtschaftsbereichen per Gesetz zu definieren. Die Tarifvertragsparteien der einzelnen Branchen sind am besten in der Lage, selbst und zügig zu entscheiden, ob sie Mindestregelungen brauchen. Deshalb ist eine grundsätzliche Regelung für einen flexiblen Rahmen notwendig."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Breites Bündnis: Zukunftsinvestitionen sichern – Schuldenbremse reformieren!
- DGB warnt vor weiterem Anstieg bei Menschen ohne Berufsabschluss – 8-Punkte-Programm für mehr Fachkräfte vorgelegt
- Die CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Barnim will eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende einführen - Sie setzt dafür offenbar auf die Stimmen der AfD - Der DGB Berlin-Brandenburg kritisiert beide Sachverhalte scharf