Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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Flexible Richter machen Zusammenlegung der Fachgerichte hinfällig

(Berlin) - Anlässlich der Anhörung zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 22. September in Berlin: "Die Initiative des Bundesrates für eine Verfassungsänderung zur Zusammenlegung der Fachgerichte wird durch die hohe Flexibilität der Richterschaft überflüssig. Da sich ausreichend viele Richterinnen und Richter bereit erklärt haben das Gericht zu wechseln, kann der zu erwartende erhöhte Arbeitsumfang der Sozialgerichte durch Hartz IV ohne Engpässe ausgeglichen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt eine Grundgesetzänderung ab, weil die einheitliche Rechtsprechung dadurch gefährdet ist.

Die Begründung der geforderten Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten - der Ausgleich von unterschiedlichen Belastungen der Gerichte - ist damit hinfällig. Auch die geplante Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, die Belastungen durch besondere Spruchkörper bei den Verwaltungsgerichten für eine Übergangszeit auszugleichen, ist damit überflüssig."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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