Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Flüchtlingsunterbringung erfordert Flexibilität und Ideenreichtum

(Hamburg) - Die Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., VNW, in Mecklenburg-Vorpommern haben in 2015 bereits 1.900 Wohnungen an Landkreise und Kommunen oder direkt an Hilfesuchende vermietet. Für 2016 rechnet der VNW Landesverband Mecklenburg-Vorpommern mit rund 1.500 Wohnungen, die zur Verfügung gestellt werden können. Viele der Wohnungsunternehmen sehen die Flüchtlingsunterbringung und Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an. Daher beteiligen sie sich an der Unterbringung und richten z.B. leer stehende Wohnungen auf eigene Kosten her. Nun hat das Landesförderinstitut reagiert und mit dem Sonderprogramm zur Wohnraumertüchtigung Förderungen für die Instandsetzung von leer stehendem Wohnraum zugesagt.

VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner:
"Das Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung ist ein erster Schritt auf einem langen Weg. Es zeigt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Brisanz des Themas erkannt hat. Doch mit dem einen Programm ist das Problem der Unterbringung und Integration noch lange nicht gelöst. Es gibt viele Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Unsere Unternehmen schaffen seit Monaten auf verschiedenen Wegen und auf eigene Kosten Wohnraum für geflüchtete Menschen und helfen bei der Integration. Sie sind flexibel und engagiert. Das erwarten wir auch von der Politik. Wir fordern schnelle, unkomplizierte Lösungen!"

VNW und VNW Landesverband Mecklenburg-Vorpommern fordern daher:
- bessere Koordination und zuverlässigen Informationsfluss von Behörden, Gemeinden und Wohnungswirtschaft
- Unterstützung der Kommunen zur Sicherstellung notwendiger Infrastrukturen (Schulen, Kita's etc.) und der sozialen Betreuung
- Anreize für den Wohnungsneubau
- Wiedereinführung eines Landesprogramms zum Wohnungsbau
- Bereitstellung von Baugrundstücken durch die Kommunen
- Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Bauanträge, zügiges Baurecht
- Absenkung des energetischen Standards (EnEV 2014), Moratorium für die EnEV-Verschärfung für 3 Jahre
- Integrations- und Lebenshilfen, da wo sie benötigt werden
- erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt
- Novellierung der Landesförderprogramme

Dieter Vetter, Vorsitzender des VNW-Verbandsausschusses und des VNW LV MV:
"Ein wichtiges Thema für die Verbandsunternehmen ist die Versorgung von Flüchtlingen mit Wohnraum. Das ist eine neue Situation im Rahmen der Vermietung für eine breite Schicht der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang muss gegebenenfalls auch der Rückbau von Gebäuden verschoben werden. Die Fördermittel, die die Wohnungsunternehmen heute für den Rückbau bekämen, müssen Ihnen bei einer vorübergehenden Zwischennutzung in ein paar Jahren immer noch zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten hätten die Wohnungsunternehmen einen finanziellen Schaden. Dies kann keiner wollen, würde es doch auch die Bereitschaft einschränken."

Auch auf Bundesebene müsse die Politik schneller Handeln und kreativer bei der Lösungsfindung sein, so Verbandsdirektor Breitner. Er schlägt vor, über eine erneute Einführung des Wohnortzuweisungsgesetzes für geflüchtete Menschen nachzudenken. Für Länder, Kommunen und Städte als auch für die Wohnungswirtschaft wäre das Wohnortzuweisungsgesetz ein gutes Instrument, um die Nachfrage nach sozial gefördertem Wohnraum und Integrationsangeboten messbar zu machen. Für den VNW wird die Unsicherheit der kommunal Verantwortlichen in einer verstärkten Beratungsnachfrage spürbar. Immer mehr Bürgermeisterinnen und Bürgermeister scheuen die für die dauerhafte Flüchtlingsunterbringung notwendigen Investitionsentscheidungen, weil sie nicht sicher sind, ob die Flüchtlinge wirklich in ihrer Kommune bleiben. Das Wohnortzuweisungsgesetz könnte Abhilfe schaffen. Es war von 1989 bis 2009 gültig und sah vor, dass Aussiedler nach einem festgelegten Verteilerschlüssel auf die und innerhalb der Bundesländer verteilt wurden und am zugewiesenen Wohnort auf bestimmte Zeit bleiben mussten. Nur dort erhielten sie Leistung nach SGB II. Eine Studie des BAMF zeigt, dass das Gesetz vor allem den Kommunen eine bessere Planbarkeit bot, die Belastung für öffentliche Haushalte gerechter verteilte, der Bildung kompakter Siedlungsschwerpunkte vorbeugte und einer nachlassenden Akzeptanz unter den Einheimischen entgegenwirkte. Mehr über die Studie des BAMF lesen Sie hier: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb03-wohnortzuweisungsgesetz.html

VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner:
"Die VNW-Mitgliedsunternehmen sind bereit, notwendigen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür benötigen sie jedoch Verlässlichkeit. Es kann nicht sein, dass Wohnungen neu gebaut oder saniert werden, Integrationsleistungen vorbereitet werden, der Bürgermeister mit Blumen am Bahnhof steht und die Neubürger begrüßen möchte und keiner kommt. Oder die prognostizierten Mieter gleich nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung wegziehen und die neuen Wohnungen leer stehen. Damit würden die Unternehmen und auch die Kommunen sich kaputt wirtschaften. Daher unser Vorschlag: die Wiedereinführung eines novellierten Wohnortzuweisungsgesetzes."

Verbandsdirektor Breitner hat den Vorschlag bereits Dr. Stefan Rudolph, Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, unterbreitet und auch in Hamburg und Schleswig-Holstein in die Diskussion gebracht.

Quelle und Kontaktadresse:
vnw Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Lena Fritschle, Pressesprecherin Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Fax: (040) 52011201

(cl)

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