Flüchtlingsunterkünfte: Baustandards für Erneuerbare Wärme und Energieeinsparung nicht pauschal aussetzen
(Berlin) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) weist vor dem Flüchltingsgipfel am kommenden Donnerstag im Bundeskanzleramt die Forderung von Teilen der Wohnungs- und Bauwirtschaft scharf zurück, die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 2016 für alle privaten Bauvorhaben auszusetzen. "Auch für den BEE hat die zügige Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge oberste Priorität. Eine pauschale Aufweichung der Anforderungen an Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme hilft aber weder den Flüchtlingen noch dem Klima. Beides gegeneinander auszuspielen, ist dreist. Die Bundesregierung darf dieser Forderung nicht nachgeben", bekräftigte Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE. "Klimaschonendes Wohnen ist eine Investition in die Zukunft. Ohne erneuerbare Wärme sind die Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Ohne Klimaschutz wird sich die Flüchtlingskrise noch verschärfen", warnte Falk.
Vor dem Hintergrund des großen Zustroms von Flüchtlingen hatten sich einige Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft wiederholt dafür ausgesprochen, die ab 2016 geltenden, erhöhten Anforderungen der EnEV für alle Bauvorhaben bis 2021 pauschal auszusetzen.
"Klimafreundliche Gebäude führen nicht zwangsläufig zu Verzögerungen beim Bau neuer Unterkünfte", so Falk weiter. Generell sollten nach Ansicht des BEE Ausnahmeregelungen ausschließlich für öffentliche Gebäude gelten. Bei Bestandsbauten sollte der Verzicht auf spezifische Baustandards auf ein Jahr befristet und jährlich überprüft werden. Zudem müsse zumindest sicher gestellt werden, dass neu gebaute Unterkünfte mit schlechteren Baustandards zu einem späteren Zeitpunkt energetisch nachgebessert werden müssen. Eine entsprechende bauliche Kennzeichnung könnte darüber Auskunft geben.
"Allerdings tun die Bundesländer generell besser daran, die gesetzlichen Standards einzuhalten, um später hohe Kosten für eine Nachrüstung und dauerhaft hohe Betriebskosten zu vermeiden", so Falk.Geregelt werden könne dies über die EnEV, die überdies bereits eine Reihe von Ausnahmeregelungen bereithält. Darüber hinaus müssen die Länder die vom Bund bereitgestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau endlich auch diesem Zweck zuführen. Der Bund sollte gleichzeitig eine Aufstockung dieser Mittel erwägen.
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