Flughäfen begrüßen die EU-weite Verpflichtung aller Fluggesellschaften zur Beförderung behinderter Fluggäste
(Berlin) - Das Europäische Parlament hat am 15.12.2005 eine Verordnung über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen und von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität verabschiedet, die nun ab 2008 in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßt das Bekenntnis des Europäischen Parlaments zu einem zentralisierten System, an dem anders als bisher alle Fluggesellschaften teilnehmen müssen. Die Organisationsverantwortung liegt künftig bei den Flughäfen.
Bisher stellten die Flughäfen bereits sicher, dass die Infrastruktur behindertengerecht gestaltet ist, während die Fluggesellschaften in der Regel für die Beförderung und entsprechende Betreuung dieser Personengruppe sorgten. Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV, erklärt: Die neue Verordnung schafft den europaweit gültigen Rahmen für Flughäfen ab 150.000 Passagieren im Jahr, um ein zentralisiertes System unter Aufsicht des Flughafens effizient zu betreiben. Zu den Auswirkungen weist Bernd Nierobisch darauf hin, dass auf behinderte Fluggäste keine zusätzlichen finanziellen Belastungen zukommen: Mit der Verordnung wird festgelegt, dass die Kosten in einem transparenten Verfahren von den Luftverkehrsunternehmen zu tragen sind. Allerdings hätten sich die Flughäfen eine klare Definition des Begriffs `Person mit eingeschränkter Mobilität` gewünscht, um die Erbringung der Dienstleistungen in jedem Fall auf den Personenkreis zu beschränken, der die Dienste tatsächlich benötigt. Die Praxis wird zeigen, ob dieser Mangel zu Problemen führen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.
Pressestelle
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