Pressemitteilung | Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Flugpreisangaben im Internet: Wettbewerbszentrale empfiehlt Inklusivpreiswerbung / EU-Kommission droht Sanktionen an

(Bad Homburg) - Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Fluggesellschaften, unbedingt im Rahmen ihrer Internetauftritte Inklusivpreise anzugeben. Sie hatte sich bereits im vergangenen Jahr für mehr Transparenz bei der Flugpreiswerbung ausgesprochen und die Branche auf das Problem aufmerksam gemacht. Etliche Airlines hatten schließlich nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.

Dennoch hält die Diskussion über intransparente Flugpreisgestaltung weiter an:

Die EU-Kommission hat am gestrigen (14. November 2007) Tage ihre Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf irreführende Flugpreisangaben im Internet veröffentlicht und fordert Fluggesellschaften zur Änderung ihrer Praktiken auf.

Danach haben Behörden aus einzelnen Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Zypern und Norwegen) unter Leitung der Kommission mehr als 400 Internetauftritte von Fluggesellschaften überprüft. Mehr als die Hälfte der Websites wiesen der Meldung zur Folge Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Preisangaben und Vertragsbedingungen auf. Deutsche Fluggesellschaften waren von den Ermittlungen offenbar nicht betroffen.

Die betreffenden Unternehmen sollen jetzt zur Stellungnahme und Änderung ihrer Praktiken aufgefordert werden. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, drohen ihnen Geldbußen oder die Sperrung des Internetauftritts.

„Die Aktivitäten der EU-Kommission zeigen, dass die Preistransparenz in der Flugpreiswerbung von dort als ernstes Anliegen betrachtet wird“, so Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Tourismusexperte und stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Die Fluggesellschaften sollten deshalb, soweit nicht ohnehin schon geschehen, ihre Flugpreiswerbung im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und - so erforderlich - Anpassungen vornehmen“, so Schönheit weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Pressestelle Landgrafenstr. 24b, 61348 Bad Homburg Telefon: (06172) 12150, Telefax: (06172) 84422

(el)

NEWS TEILEN: