Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Flugzeugabsturz in Berlin zeigt: Reichstag und andere symbolträchtige Örtlichkeiten sind vor Angriffen aus der Luft nicht sicher / Innenminister müssen zur Gefahrenabwehr auf Einsatzmöglichkeiten und Technik der Bundeswehr zugreifen können

(Birkenwerder) - Bereits im Januar 2003 verunsicherte ein Sportflieger über Frankfurt die Republik. Auf die Frage, “was wäre, wenn das Sportflugzeug von einem islamistischen Terroristen zu einem Anschlag genutzt worden wäre?“ wurde der Einsatz von Kampfjets der Luftwaffe in Erwägung gezogen. Letztlich wurde das Luftsicherheitsgesetz (ohne Änderung des Grundgesetzes) beschlossen, das gefahrenabwehrend im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland wirken sollte. Es befugt den Bundesverteidigungsminister bei einer gegenwärtigen Gefährdung von Menschenleben auch unmittelbare Waffengewalt gegen ein Luftfahrzeug anzuordnen. Üblicherweise ist Gefahrenabwehr Aufgabe der Polizei.

„Wo war der Bundesverteidigungsminister, als das Ultralightflugzeug vor dem Reichstag zum Absturz gebracht wurde?“ fragt provokant der stellvertretende Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Wilfried Albishausen, der das Szenario, dass sich islamistische Selbstmordattentäter mit einem Flugzeug, eventuell noch mit zusätzlichem Sprengstoff beladen, auf symbolträchtige Gebäude der Bundeshauptstadt und anderswo stürzen könnten, nicht für abwegig hält.

„Es muss unter dem Aspekt der derzeitigen terroristischen Bedrohung mehr für die Abwehr von Gefahren aus der Luft gemacht werden, eine Sperrung des Luftraumes über gefährdeten Objekten ist das mindeste“, fordert Wilfried Albishausen und schlägt vor, „für den Fall solcher und anderer höchster Bedrohungen, die Innenminister mit der Kompetenz auszustatten, auf die Infrastruktur, die Technik, das Personal und das Knowhow der Bundeswehr zugreifen zu können.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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