Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
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Flussgebietsmanagement / Siebter Workshop zu Gegenwart und neuen Zielhorizonten des Gewässerschutzes

(Hennef) - Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet auch in den kommenden Jahren einen wesentlichen Aufgabenschwerpunkt der nationalen und internationalen Wasserwirtschaft. Trotz bereits mehrjähriger Erfahrungen ergeben sich im laufenden Arbeitsprozess immer wieder neue Gesichtspunkte und Fragen. Als Gemeinschaftsveranstaltung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW), der European Water Association (EWA), dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK NRW) in Kooperation mit dem Institut zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft (IFWW) greift der siebte Workshop Flussgebietsmanagement am 22. und 23. November 2006 in Essen aktuelle Fragen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Form eines offenen Forums für alle Akteure der Wasserwirtschaft auf.

Das Monitoring gemäß WRRL - Konzeption und Umsetzung

Die erstmalige Beurteilung des Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasser entsprechend den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolgte im Rahmen der Bestandsaufnahme und erbrachte ein eher ernüchterndes Resultat. Nach einem Bericht der Bundesregierung erreichen rund 60 Prozent der bewerteten Oberflächengewässer den angestrebten "Guten Zustand" nicht. Diese Einschätzung ist nun mittels eines Monitoringprogramms zu überprüfen. Wesentlich für den Erfolg dieses Monitorings sind dessen Konzept und Durchführung. Gedanken, die zu diesen Aspekten auf nationaler und internationaler Ebene entwickelt wurden, werden vorgestellt und diskutiert.

Umweltziele festlegen und Maßnahmen entwickeln

Kernbestandteile der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Wesentliche Grundlage hierfür ist die intensive Erörterung und anschließende Festlegung der zu verfolgenden Umweltziele mit möglichst allen Betroffenen und Beteiligten. Denn die Abweichung des durch die Bestandsaufnahme und die Ergebnisse des Monitorings dokumentierten Gewässerzustands von diesem festgelegten Umweltziel ist Maßstab für den Umfang erforderlicher Maßnahmen. Bei der Ableitung und Entwicklung der Maßnahmen ist der integrale und effizienzbetonte Denkansatz der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen, der einen deutlich weitergefassten Betrachtungshorizont erfordert als bislang üblich.

Eine Maßnahmenumsetzung ist zumeist gleichbedeutend mit monetären Aufwendungen. Daher gilt es in Zeiten knapper Kassen, für die Zukunft einsichtige, verursachergerechte und akzeptanz-fördernde Finanzierungsformen zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Dr. Frank Bringewski, Pressereferent Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Telefax: (02242) 872135

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