Föderalismusdebatte: Kein Flickenteppich beim Strafvollzug!
(Berlin) - In einem beispiellosen gemeinsamen Appell von Richtern, Anstaltsleitern im Strafvollzug, Anwälten, Strafvollzugsbediensteten und anderen, die mit Strafvollzug zu tun haben, wird eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder abgelehnt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt davor, dieses Vorhaben bei den Koalitionsverhandlungen zur Föderalismusreform umzusetzen.
Der Strafvollzug muss bundesweit einheitlich geregelt sein, betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Es dürfe keinen Flickenteppich in der Bundesrepublik beim Strafvollzug geben. Nur so könne der deutsche Strafvollzug weiterhin eine Vorbildfunktion im internationalen Vergleich behalten. Unterschiedliche Mindeststandards beim Strafvollzug seien abzulehnen.
Es muss auch vermieden werden, dass in den Bundesländern unterschiedliche Vollzugsziele durch Strafvollzug bestimmen, so Kilger weiter. Der Resozialisierungsauftrag müsse einheitlich ausgestaltet bleiben. Strafvollzug eignet sich nicht für populistische oder wahltaktische Maßnahmen. Die an den Koalitionsverhandlungen Beteiligten werden aufgefordert, diese Maßnahme zu streichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, PR-Referent
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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