Föderalismuskommission muss einheitliches Naturschutzrecht sichern und ineffizientes Regelchaos beseitigen / Neue Zugriffsrechte für Länder bringen keine Verbesserung
(Berlin) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Föderalismuskommission von Bund und Ländern aufgefordert, einheitliche Bundeskompetenzen in Umweltfragen zu gewährleisten. Da die Lebensräume von Pflanzen und Tieren nicht an Ländergrenzen endeten, dürften auch Umwelt- und Naturschutz in den verschiedenen Bundesländern nicht verschieden geregelt und gehandhabt werden. Das daraus resultierende Kompetenzwirrwar führe zu Rechtsunsicherheit und Nachteilen für den Standort Deutschland.
Im Umweltbereich seien derzeit die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zu stark zersplittert. Das betreffe die Zuständigkeiten für die Luftreinhaltung, den Boden- und Grundwasserschutz, für Tiere und Pflanzen. Unterschiedliche Landesgesetze führten zwangsläufig zu Defiziten bei der Koordinierung und Zusammenarbeit. Auch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sei kompliziert und teuer.
Die Föderalismusreform biete die Chance, ein Umweltgesetzbuch auf Bundesebene zu schaffen. Es müsse die Gesetzgebungskompetenzen bündeln und harmonisieren. Bürokratischer Aufwand und die Kosten für die Einhaltung von Umweltgesetzen könnten so reduziert werden. Die Länder dürften dies nicht durch neue Zugriffsrechte unterlaufen.
Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "Natur- und Umweltschutz ist eine nationale Aufgabe, die auf Bundesebene wahrgenommen werden muss. Die einzelnen Bundesländer müssen ihre Machtansprüche hier zugunsten der Sache zurückstellen. Wenn jedes Land seine Interessen gegenüber dem Bundesumweltrecht durchdrückt, führt das erfahrungsgemäß zu einem Ökodumping zu Lasten der Natur. Schon jetzt wollen Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Bayern anerkannte Standards im Naturschutz und die Verbandsklage aushebeln."
Quelle und Kontaktadresse:
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