Föderalismusreform: Bald Mehr-Bett-Zimmer im Pflegeheim? / Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband und vzbv: Kompetenz für Pflegerecht muss Bundessache bleiben
(Berlin) - Intransparenz und weniger Schutz für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen - dies sind die Folgen der geplanten Verlagerung der Kompetenzen für das Heimrecht vom Bund an die Länder. Die Folgen wären nach Auffassung der drei Verbände für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen gravierend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Arbeiterwohlfahrt und der Deutsche Caritasverband (DCV) fordern deswegen, die Zuständigkeit für das Heim- und Pflegerecht weiterhin beim Bund zu belassen.
Im Rahmen der Föderalismusreform ist bislang vorgesehen, den Ländern als Ausgleich für den Verlust der Zustimmungsrechte im Bundesrat unter anderem die Zuständigkeit für das Heimrecht zu geben. Schon heute ist beispielsweise die Frage des Heimentgelts bei Abwesenheit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Sollten künftig für alle Bereiche des Heimgesetzes in jedem Bundesland andere Gesetze gelten, wäre dies für die Betroffenen und ihre Angehörigen oder Betreuer nicht mehr überschaubar. Der zu erwartende Flickenteppich an Regelungen würde zu einer großen Intransparenz führen.
Länder im Sparzwang: Qualitätsabbau zur Kostenreduzierung
Einschnitte infolge der Kompetenzverschiebung befürchten Arbeiterwohlfahrt, vzbv und Caritasverband aber auch bei den Rechten der Heimbewohner und bei den Qualitätsstandards in der Pflege. So ist bereits von einzelnen Trägern der Sozialhilfe zu hören, Menschen grundsätzlich nicht mehr in einem eigenen, sondern in Zwei- oder Mehr-Bett-Zimmern unterzubringen. Wenn es bei den Mindeststandards zur Qualität keine bundeseinheitlichen Regelungen mehr gibt, ist ein Absenken von Mindeststandards in einzelnen Bundesländern nicht auszuschließen.
Einen ersten Vorgeschmack auf mögliche Entwicklungen bot dabei ein Vorstoß Baden-Württembergs im Bundesrat zur Reduzierung der Fachkraftquote von derzeit 50 auf 33 Prozent. (Quelle: Bundesrats-Drucksache 709/04, S. 50)
Länderkompetenz für das Heimrecht: Die Folgen im Überblick
- Nicht mehr, sondern weniger Transparenz durch Zersplitterung der Gesetzgebung in sechzehn verschiedene Regelungen
- Gefahr des Verlusts von Schutzrechten, die mit der Novelle des Heimgesetzes 2002 erreicht wurden
- Gefahr der Absenkung der Qualität der Personalausstattung je nach Kassenlage
- Qualitative Absenkung der Baumindeststandards
- Ungleichheit der Lebensbedingungen
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218
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