Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Föderalismusreform: Heimrecht muss Bundesrecht bleiben

(Berlin) - Im Rahmen der Föderalismusreform soll künftig die Zuständigkeit des Bundes für das Heimrecht auf die Länder übertragen werden.

"Uns ist bisher kein einziges Argument bekannt geworden, das für diese Verlagerung der Kompetenzen spricht und im Interesse der Heimbewohner und -bewohnerinnen sowie der Einrichtungsträger wäre", erklärt Rainer Brückers, Bundesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO), anlässlich der Anhörung zur Föderalismusreform im Deutschen Bundestag am morgigen Freitag (2.06.2006)"Uns drängt sich der Eindruck auf, dass es sich lediglich um ein politisches Kompensationsgeschäft handelt. Sinn macht dies in der Sache an keiner Stelle".

Dagegen finden sich nach Ansicht der AWO schwerwiegende Argumente gegen den geplanten Schritt:

- In der über 30-jährigen Geschichte des Heimgesetzes war es politischer Konsens, dass im Interesse des Verbraucherschutzes bundeseinheitliche Regelungen erforderlich sind. Auch bei den jüngsten Novellierungen von Heimgesetz und Heimmitwirkungsverordnung standen bundeseinheitliche Regelungen nicht zur Disposition. Die ebenfalls seit Jahren geführte Qualitätsdebatte in der stationären Betreuung basiert auf den Mindeststandards, die das Heimgesetz und das Pflegeversicherungsgesetz vorgeben. Beides sind Bundesgesetze, die für eine einheitliche Qualität der stationären Betreuung im gesamten Bundesgebiet Sorge tragen sollen. Eine Zersplitterung der Qualitätsstandards in 16 Länderregelungen würde zu einem nicht hinnehmbaren Rückschritt in der Qualitätsentwicklung führen.

- Das Heimgesetz legt u.a. bauliche und personelle Mindeststandards für die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe fest. Nach Ansicht der AWO wird ein Wettlauf um niedrige Mindeststandards (z.B. Zimmergrößen, Mehrbettzimmer etc.) zwischen den Bundesländern in Gang kommen. Warum sollte ein Bundesland mit höheren kostenrelevanten Standards angesichts chronisch leerer Kassen diese aufrechterhalten, wenn es im Nachbarland offenbar auch billiger geht? Die Länder wären als Gesetzgeber einerseits und als Finanzzuweiser für die Sozialhilfeträger andererseits in einem nicht auflösbaren Interessenskonflikt. Eine solche Spirale nach unten kann nur verhindert werden, wenn das Heimrecht auf Bundesebene angesiedelt bleibt.

- Mit 16 verschiedenen Länderregelungen würde ferner für länderübergreifend tätige Träger ein Übermaß an bürokratischen Erfordernissen aufgebaut, die im glatten Widerspruch zum Bürokratieabbauversprechen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung stehen. In diesem Zusammenhang muss man sehen, dass Teile des Heimrechts ("Ziele des Heimgesetzes" sowie "Heimvertragsgestaltung") in jedem Fall einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen. Es kann kein Beitrag zur Deregulierung und Transparenz sein, wenn der zivilrechtliche Teil durch Überführung in das BGB auf der Bundesebene verbleibt, während der ordnungsrechtliche Teil auf die Länder übertragen wird.

"Wir wollen, dass die Heimbewohner und -bewohnerinnen in allen 16 Ländern dieselben Rahmenbedingungen zur Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse vorfinden. Ein Sozialleistungswettbewerb nach unten zu Lasten der stationär betreuten älteren Menschen muss verhindert werden. Deshalb muss die Zuständigkeit für das Heimrecht in der Bundeskompetenz bleiben", so AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers.

Quelle und Kontaktadresse:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Pressestelle Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: (0228) 66850, Telefax: (0228) 6685209

(sk)

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