Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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Föderalismusreform verabschiedet – Finanzreform muss folgen!

(Berlin) - Nun hat die Föderalismusreform den Bundesrat passiert – nach einem zähen Ringen um Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, das bereits im Oktober 2003 begonnen hatte. Sicher hätte sich fast jeder hier und da mehr gewünscht – aber in unterschiedliche Richtungen. Wichtig ist allerdings, dass Bundestag und Bundesrat ein deutliches Zeichen für die Reformwilligkeit des Landes gesetzt haben. Den Unternehmen zeigt dies, dass die Politik in diesem Fall auch im eigenen Bereich zu Veränderungen bereit ist.

Die wichtigsten Änderungen:
- Die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze wird reduziert, die Gestaltungsrechte des Bundestages dadurch gestärkt. Die Gesetzgebung kann dadurch seltener in langwierigen Vermittlungsverfahren verschleppt werden.
- Die Rahmengesetzgebung wird abgeschafft. Teilweise fallen diese Kompetenzen nun in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Teilweise finden diese Kompetenzen – wie z.B. die Raumordnung, die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse – aber auch Eingang in eine neue Form der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz. Hier dürfen die Länder nun von den Festlegungen des Bundes abweichen, was die Autonomie der Länder erhöht, aber bei einer fehlenden Koordinierung auch zu einer unglücklichen Zersplitterung und zu wenig kompatiblen Regelungen führen könnte.
- Die Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union wird gestärkt. Bundesminister können mehr Politikfelder vertreten, statt wie in der Vergangenheit die Ländervertreter. Dies erhöht die Durchsetzungskraft Deutschlands auf europäischer Ebene.
- Länder ihrerseits erhalten neue Kompetenzen etwa im Ladenschluss- und im Gaststättenrecht.
- Im Umweltbereich wird durch zusätzliche Bundeskompetenzen das so genannte „Umweltgesetzbuch“ möglich, das u.a. einheitliche Standards für Unternehmen schaffen wird. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.
- Die Kompetenzen für die Bildung, an denen die Föderalismuskommission im Jahr 2004 gescheitert war, gehen nun zu großen Teilen an die Länder. Für die Unternehmen ist allerdings entscheidend, dass die betriebliche Bildung weiterhin in Bundeshand liegt und damit die bundesweite Anerkennung und Vergleichbarkeit dieser Qualifikation unverändert gesichert bleibt.

Fazit:
Ob die Unternehmen von der Reform profitieren werden, wird sehr davon abhängen, wie die Länder mit der neuen Möglichkeit der Abweichung von Bundesrecht umgehen. Eine Beschleunigung der Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ist nur hilfreich, wenn die Länder mit ihren neuen Spielräumen verantwortungsvoll umgehen.

Was nun folgen muss:
Der DIHK appelliert an die Politik, jetzt zügig eine Reform der Finanzverfassung folgen zu lassen, die konsequent an den Grundsätzen Transparenz, Standortfreundlichkeit und Eigenverantwortung ausgerichtet ist. Der DIHK erwartet wirkungsvolle Mechanismen, die die Einnahmen- und Ausgabenkompetenzen der Länder stärken, ohne das Rechtsgebiet zu zersplittern und hohe Kosten für die Unternehmen zu verursachen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Ute Brüssel, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

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