Pressemitteilung | foodwatch e.V.

foodwatch zu Bundestag/Verbraucherinformation bei Lebensmittel-Etikettenschwindel

(Berlin) - Zur am 28. Februar im Bundestag zur Abstimmung stehenden Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bezüglich der Verbraucherinformation bei Täuschung erklärt Anne Markwardt, Expertin für Informationsrechte bei der Verbraucherorganisation foodwatch:

"Wer nur informieren soll und nicht informieren muss, der darf das Informieren auch sein lassen - genau das ist das Problem. Also: Weg mit dem Ermessensspielraum! Wenn Behörden Kenntnis von Täuschung und Betrug haben, müssen sie auch informieren müssen, und zwar unverzüglich. Schließlich sind sie für die Verbraucher da, für Wirtschaftsförderung gibt es andere Einrichtungen."


Hintergrund:
Bei Fällen von Etikettenschwindel können die zuständigen Behörden die Verbraucher aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage bei Täuschungsfällen nicht über die betroffenen Produkte informieren. Die Regierungskoalition plant eine Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), nach der die Behörden in solchen Fällen künftig informieren sollen - eine Vorgabe, nach der sie informieren "müssen", ist hingegen nicht geplant.

Quelle und Kontaktadresse:
foodwatch e.V. Pressestelle Brunnenstr. 181, 10119 Berlin Telefon: (030) 240476-0, Telefax: (030) 240476-26

(cl)

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