Pressemitteilung | Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV)
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Forderungspapier 2026: Maßnahmen für die Zukunft der Weinbranche

(Bonn/Berlin) – Im Rahmen der Grünen Woche in Berlin zieht der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) Bilanz für das Jahr 2025 und veröffentlicht einen darauf basierenden Forderungskatalog für das Jahr 2026. Dieser Forderungskatalog richtet sich an die politischen Entscheidungsträger:innen und umfasst Maßnahmen für die Zukunft der deutschen Weinbranche, die einen Rechtrahmen schaffen sollen, in dem die Branche ihre aktuellen Herausforderungen meistern kann.

2025 wurden einige Forderungen des DWV realisiert: etwa die Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie, die Wiedereinführung des Agrardiesels und die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf 90 Tage, die Anpassung der Ökoregelung 1a oder neue strukturelle Möglichkeiten für Schutzgemeinschaften. Hinzu kommen 1 Mio. € Bundesmittel für die (zweckgebundene) Absatzförderung durch das Deutsche Weininstitut (DWI) und die verlängerte Antragsfrist für Wiederbepflanzungen. Diese Maßnahmen begrüßt der DWV, sie sind aber nicht ausreichend, weshalb es für 2026 spezifische Maßnahmen, verbindliche Umsetzungen und weitere Schritte braucht, um die Wettbewerbsfähigkeit Weinbaubetriebe nachhaltig zu stärken.

Der DWV fordert von der deutschen Politik die unmittelbare Realisierung konkreter Maßnahmen statt zusichernder Worte. Verschwindet der Weinbau aus den Regionen, verlieren auch Tourismus, Gastronomie, Hotellerie sowie vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige ihre wirtschaftliche Grundlage – und mit ihnen verkümmert eine den ländlichen Raum prägende Kulturlandschaft.
Konkret fordert der DWV u.a. die nationale Umsetzung des EU-Weinpakets, die Einführung der Rotationsbrache, ein starkes Agrarbudget im Rahmen der neuen GAP, die Verbesserung und Entbürokratisierung der (Wieder-)Zulassung neuer und bestehender Pflanzenschutzmittel und die Wiederzulassung von Kaliumphosphonat im Ökologischen Weinbau. Zudem fordert der DWV eine offene Diskussion der Verordnung zur Umsetzung des Agrargeoschutz sowie die präzise Benennung der vom Nature Restoration Law betroffenen Gebiete. Eine klare und verbindliche Regelung zu sozialversicherungsfreien Tätigkeiten gehört auch in den Forderungskatalog des DWV.

DWV-Generalsekretär Christian Schwörer betont, dass neben der Einführung einer Rotationsbrache insbesondere die Umsetzung des EU-Weinpakets, das strukturelle Anpassungen im Bereich des Managements des Produktionspotentials ermöglicht, oberste Priorität habe. Brüssel hat hier innerhalb des letzten Jahres geliefert, das Paket ist – wenn auch noch nicht veröffentlicht – final abgestimmt, die Vorbereitung könne jetzt im Schulterschluss mit dem Berufsstand vorbereitet werden. DWV-Präsident Klaus Schneider weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Verband vom Staat keine weiteren finanziellen Mittel fordere, sondern die Schaffung des rechtlichen Rahmens, in dem der Berufsstand seine Herausforderungen meistern könne. Ein enger Dialog mit dem Berufsstand bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren sei unablässig, um die Praxistauglichkeit neuer Regelungen zu garantieren.

Die Weinbranche appelliert an politischen Entscheidungsträger:innen, diese Forderungen aus der Praxis in ihre Programme aufzunehmen. Eine ausführliche Version des Forderungspapiers finden sie anbei und auf der DWV-Website.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV), Lena Johann, Referent(in) Kommunikation, Heussallee 26, 53113 Bonn, Telefon: 0228 94932-50

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