Fortschritte beim Wasserstoffrahmen, aber zentrale Hürden bleiben bestehen
(Berlin) - Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für einen Delegierten Rechtsakt zur Treibhausgaseinsparung durch kohlenstoffarme Brennstoffe vorgelegt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Es ist erfreulich, dass einige der BDEW-Forderungen ihren Weg in den Delegierten Rechtsakt gefunden haben. Die zu früheren Zeitpunkten bekanntgewordenen Entwurfsfassungen waren nicht nur restriktiver, sondern hätten zu großen Teilen die Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff faktisch verhindert. Die nun vorliegende Fassung stellt daher einen Schritt in die richtige Richtung dar. Es ist beispielsweise positiv, dass der bisher nicht nachvollziehbare 40-Prozent-Aufschlag bei Verwendung von Standardwerten weggefallen ist. Dennoch ist der aktuelle Delegierte Rechtsakt aus unserer Sicht in bestimmten Punkten weiterhin zu restriktiv und zu wenig praxistauglich ausgestaltet. Unser Ziel bleibt ein regulatorischer Rahmen, der nicht nur kurzfristig einzelne Projekte ermöglicht, sondern langfristig Investitionssicherheit in der Breite schafft und somit dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft den dringend benötigten Schub verleiht.
Insbesondere die pauschale Festlegung von Standardemissionswerten sowie die fehlende Möglichkeit vor allem projektspezifische CO₂-Emissionen anzurechnen, erschweren den Wasserstoffmarkthochlauf erheblich. Die angesetzten Standardwerte liegen auf einem Niveau, das viele Projekte ausschließt – obwohl diese, wenn die Möglichkeit projektspezifischer Werte gegeben wäre, niedrigere Emissionen aufweisen könnten. Das gefährdet nicht nur Investitionsanreize, sondern auch die angestrebte Skalierung klimafreundlicher Wasserstofflösungen.
Die Regelungen konterkarieren zudem die Bestrebungen, einen globalen Markt für kohlenstoffarmen Wasserstoff aufzubauen. Es darf nicht sein, dass die Ausgestaltung der Regulatorik bestimmte Exportländer pauschal ausschließt.
Die Co-Gesetzgebenden – also Rat und Parlament – haben nun die Möglichkeit, den Delegierten Rechtsakt im Rahmen der vorgesehenen Frist abzulehnen. Gezielte Anpassungen können in diesem Verfahren nicht mehr vorgenommen werden, umso wichtiger ist es jedoch, die Auswirkungen der Regelungen auf konkrete Projekte genau zu analysieren. Der BDEW wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten und im konstruktiven Austausch mit den gesetzgebenden Institutionen bleiben.
Um den nötigen Wasserstoffhochlauf strategisch zu unterstützen, sollte die Bundesregierung zusätzlich auf europäischer Ebene mit anderen EU-Mitgliedstaaten eine Wasserstoffallianz ins Leben rufen. Dazu haben wir mit anderen Verbänden aus der Industrie und Energiesektor aufgerufen.“
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Julia Weber, stellv. Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0