Fragen zu E10 in benzinbetriebenen Gartengeräten / Verbraucherzentrale Sachsen rät vom Einsatz ab
(Leipzig) - Die Wogen um E10 für Pkw schlagen nach wie vor hoch. Zusätzlich tauchen immer häufiger Fragen auf, wie es um den Einsatz bei benzinbetriebenen Gartengeräten, wie Rasenmähern, Häckslern oder Kettensägen bestellt ist.
"Entscheidend zur Beurteilung dieser Frage ist", so informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, "dass Leitungen und eingesetzte Materialien nicht vom höheren Alkoholgehalt des Kraftstoffes angegriffen werden. Hier sollten auf jeden Fall die Hersteller befragt werden."
Andererseits kommen solche Geräte nicht jeden Tag zum Einsatz, d.h. der Kraftstoff wird einige Zeit in den Tanks gelagert. Dies kann dazu führen, dass E10 durch den Alkoholgehalt schneller altert, was seine Zündwilligkeit schmälern könnte. Außerdem verdampft E10 schneller. Die Hersteller der Gartengeräte empfehlen daher, nur frisch gezapften Kraftstoff zu verwenden. Das ist allerdings kaum praktikabel, da der Kleingärtner nicht exakt kalkulieren kann, wie viel Benzin für seine Arbeiten im Garten benötigt wird. Üblicherweise wird der Kraftstoff im Kanister auf Vorrat gekauft.
"Ein weiteres Problem könnte die ständige Aufbewahrung von E10 in den Tanks der Gartengeräte sein", vermutet Pause. "Durch den höheren Alkoholgehalt nimmt E10 leichter Wasser auf, was bei längerer Lagerung zu Korrosion und damit zur Rostbildung in Blechtanks führen könnte." Da die Motoren und Leitungen bei solchen Geräten nicht mit Pkw-Motoren zu vergleichen sind, ist unter Umständen davon auszugehen, dass gerade bei preiswerteren Geräten nicht unbedingt hochwertige Materialien zum Einsatz kommen.
Insofern rät Pause von der Nutzung des E10 für nicht täglich benutzte benzinbetriebene Gartengeräte ab. "da die Mehrkosten für anderen Kraftstoff nicht sehr groß sind", so der Energieexperte.
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