Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)
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Frankfurter Landgericht untersagt DB-Personalvorstand unwahre Behauptungen über Rechtsanwalt der GDL

(Frankfurt am Main) - Das Frankfurter Landgericht hat DB-Personalvorstand Margret Suckale mit Beschluss vom 21. August 2007 untersagt, in der Öffentlichkeit zu behaupten, dass Rechtsanwalt Ulrich Fischer als Prozessbevollmächtigter der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mehrmals sein Faxgerät ausgeschaltet hatte. Mit dieser Äußerung im Rahmen eines Interviews im ARD/ZDF-Morgenmagazin am 9. August 2007 erweckte Suckale den Eindruck, dass Fischer damit den Zugang von wichtigen Mitteilungen zum Nachteil der DB AG verhindert hat. Mit seiner Unterlassungsverfügung gab das Gericht dem Antrag Fischers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt.

Diese Behauptung Suckales, die nicht nur darauf gezielt war, die juristische Reputation des Rechtsanwaltes zu schädigen, sondern auch die GDL in ein schiefes Licht zu rücken, entbehrt jeder Tatsachengrundlage. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss droht Suckale nun ein Ordnungsgeld bis 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Gerda Seibert, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main Telefon: (069) 405709-0, Telefax: (069) 405709-40

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