Frei leben ohne Gewalt / Nein zu Gewalt an Frauen
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt den internationalen Tag "Nein zu Gewalt an Frauen!". Mit Fahnen an öffentlichen und privaten Gebäuden wird am Montag, 25. November, gegen Gewalt an Frauen demonstriert. Männliche Gewalt gegen Frauen habe viele Formen und sei eine eklatante Menschenrechtsverletzung, erklärte der DGB am 24. November in Berlin.
Weltweit sind Mädchen und Frauen in jeder Lebensphase unterschiedlichen Formen von geschlechtspezifischer Gewalt ausgesetzt. Gewalt kann vom familiären Umfeld, von der Gesellschaft und vom Staat ausgehen und wird noch immer toleriert, bagatellisiert oder totgeschwiegen. Die UN schätzen, dass ein Viertel aller Frauen sexuellem Missbrauch und Gewalt im familiären Umfeld ausgesetzt sind. In Deutschland fliehen jährlich etwa 50.000 Frauen vor ihren gewalttätigen Männern in Frauenhäuser.
Weltweit leiden 150 Millionen Frauen unter den Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung, jährlich kommen weitere 2 Millionen hinzu. Weltweit werden jährlich etwa 2 Millionen Mädchen im Alter zwischen 5 und 15 Jahren in die Prostitution gezwungen. Weltweit werden etwa 2 Millionen Frauen Opfer des Frauenhandels. Frauenhandel ist wie Drogen- und Waffenschmuggel ein äußerst finanziell lukratives Verbrechen.
In vielen Ländern werden Arbeitnehmerinnen die Gewerkschaftsrechte aberkannt; sie müssen um ihr Leben fürchten, wenn sie sich für ihre Rechte einsetzen. Unmenschliche Arbeitsbedingungen, das Verbot von Toilettengängen und sexuelle Übergriffe sind insbesondere in den Produktionsstätten der zahlreichen Freihandelszonen an der Tagesordnung.
Seit jeher werden in Kriegen oder sonstigen gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Nationen, Staaten und Völkern Frauen Opfer von Vergewaltigungen und sexualisierter Gewalt. Dort wo es Kriege oder sonstige gewaltsame Auseinandersetzungen gibt, müssen spezielle Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor geschlechtspezifischer Gewalt ergriffen werden.
Die Bundesregierung ist aufgefordert:
- Frauen, die auf Grund ihres Geschlechtes verfolgt werden, in Deutschland umfassend Schutz zu gewähren,
- die geschlechtsspezifische nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund nach § 51 AuslG anzuerkennen,
- sich auf europäischer Ebene für die Verabschiedung eines Gesetzes einzusetzen, nach dem verfolgten Frauen, die geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt sind, Asyl gewährt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0
Telefax: 030/24060-324