Freiberg: BKA-Gesetz muss sich nun in der Praxis beweisen
(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass der politische Streit um das neue BKA-Gesetz zu einem Kompromiss geführt hat. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: Es sind im neuen BKA-Gesetz ausreichend Vorkehrungen getroffen worden, dass die notwendigen polizeilichen Mittel zur Terrorismusbekämpfung rechtsstaatlich vertretbar sind. Wir hoffen, dass das BKA-Gesetz nunmehr alsbald in Kraft treten kann, um die zunehmende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wirksam abwehren zu können.
Natürlich, so der GdP-Vorsitzende, sei der Gesetzgeber nun auch gefordert, die entsprechende personelle Arbeitsgrundlage dafür zu schaffen. Freiberg: Bei Polizei und Justiz müssen stets ausreichend Kräfte zur Verfügung stehen, damit die zahlreichen rechtsstaatlichen Absicherungen in der Praxis auch Bestand haben können. Der Rechtsstaat hat seinen Preis. Wir brauchen genügend Richter und Ermittler.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Rüdiger Holecek, Pressesprecher
Stromstr. 4, 10555 Berlin
Telefon: (030) 3999210, Telefax: (030) 399921200
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