Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Freie Bildberichterstattung auf Flughäfen und Bahnhöfen

(Berlin) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband die Betreiber von Flughäfen, Bahnhöfen und Einkaufszentren aufgefordert, ab sofort auch die freie Bildberichterstattung zuzulassen. "Die Freiheit der Berichterstattung ist ebenso wie die Versammlungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht", betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag (22. Februar 2011) entschieden, dass in öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen, Einkaufszentren und Bahnhöfen das Versammlungsrecht gelten müsse (Az. 1 BvR 699/06). Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass häufig Bildjournalisten die Berichterstattung mit dem Hinweis auf das Hausrecht von den Betreibern verboten werde. "Es kann nicht angehen, dass Demonstrationen in Flughäfen erlaubt sind, die Fotografen und Kameraleute aber draußen bleiben müssen", kritisierte Konken.

Der DJV fordere die Betreiber öffentlich zugänglicher Marktplatzbereiche wie Flughafengesellschaften und die Deutsche Bahn deshalb dazu auf, Bildjournalisten in Zukunft ihre Arbeit ungestört ausüben zu lassen. Andernfalls werde der DJV rechtliche Schritte prüfen.

Der Deutsche Journalisten-Verband organisiert über 3.000 Bildjournalisten, die als Redakteure oder in freier Mitarbeit für Medien tätig sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Pressestelle Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

(el)

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