Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Freigabe von Product Placement gefährdet Fernsehkultur / Edda Müller: "Amerikanisierung des Fernsehens"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat scharfe Kritik an der Aufhebung des Verbots des Product Placements im Fernsehen geübt. Das Europaparlament hatte heute Änderungen an der EU-Fernsehrichtlinie beschlossen. Künftig wird die gezielte Produktplatzierung in Fernsehserien, Unterhaltungssendungen und Sportübertragungen europaweit zulässig sein.

"Viele Fernsehformate wird es künftig ausschließlich deshalb geben, weil man den Zuschauern Werbung andrehen kann, ohne dass sie es merken," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Die Europaabgeordneten nehmen diese Amerikanisierung der europäischen Fernsehkultur sehenden Auges in Kauf."

Die geplanten Beschränkungen und Informationspflichten bei Product Placement bezeichnete vzbv-Chefin als weltfremd und bürokratisch. So sollen Programme mit Produktplatzierungen zu Beginn und am Ende des Programms sowie durch ein Signal mindestens alle 20 Minuten während des Programms hinreichend gekennzeichnet sein, um eine Irreführung des Zuschauers zu verhindern. "Diese Regelung ist absurd," kritisierte Müller: "Auf der einen Seite meint man die Überlebensfähigkeit der Medienindustrie nur mit Product Placement sichern zu können - auf der anderen Seite glaubt man die Zuschauer mit bürokratischen und unpraktikablen Klauseln schützen zu müssen."

Auf Ablehnung beim vzbv stößt das Votum des Europaparlaments auch in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz. So soll Product Placement künftig zwar in Kindersendungen tabu sein. Damit will man verhindern, dass etwa die Hersteller überzuckerter, stark kalorienreichen Brausen oder Schokoriegel ihre Produkte in Kindersendungen platzieren. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass 70 Prozent des Fernsehkonsums von Kindern nicht auf eigentliche Kindersendungen entfallen.

Auch die gezielte Bewerbung stark zucker-, fett- oder salzhaltiger Produkte in Kinderprogrammen soll weiterhin möglich sein. Die Medienunternehmen sollen stattdessen "ermuntert" werden, hierfür einen freiwilligen Verhaltenskodex zu erarbeiten. "Es ist völlig unrealistisch, freiwillige Selbstbeschränkung ausgerechnet dort zu erwarten, wo die Hersteller von ungesundem Junk Food ihre Zielgruppe am besten und direktesten erreichen", so Edda Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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