Freiwillige Chatkontrolle verlängert / DAV mahnt Berufsgeheimnisträgerschutz und Pflicht zu richterlicher Anordnung an
(Berlin) - Das Europäische Parlament hat am Mittwoch beschlossen, die befristete Ausnahmeregelung zur Chatkontrolle erneut zu verlängern, aber mit Verbesserungen. Die Regelung erlaubt es Anbietern bisher, private Kommunikationskanäle (E-Mails, Chats etc.) anlasslos und massenhaft auf mutmaßliches Material über Kindesmissbrauch zu scannen. Der aktuelle Kompromiss beschränkt sich dabei weitestgehend auf bekanntes Material bzw. erfordert einen Verdacht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert seit Jahren die unterschiedlichsten Anläufe für anlasslose Massenscans (siehe unten) und mahnt zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze – sieht aber in der heutigen Entscheidung eine Verbesserung des Status Quo:
„Kinderschutz braucht keine fehleranfälligen Algorithmen, sondern zielgerichtete, verdachtsbezogene Ermittlungen. Anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation greift in die Grundrechte nahezu aller Bürger:innen ein – auch dann, wenn die Entscheidung hierüber an private Unternehmen übertragen wird.
Dass das Europäische Parlament das Scannen der elektronischen Kommunikation nun auf bekanntes Material bzw. Verdachtsfälle beschränken möchte, ist ein Fortschritt. Allerdings ist die Technik teilweise unpräzise und führt zu zahlreichen Falsch-positiv-Treffern. Gleichzeitig reißt die Umsetzung IT-Sicherheitslücken auf. Dies bedeutet wiederum eine große Gefahr auch für das Berufsgeheimnis von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Nicht zuletzt müsste bei Verdachtsmeldungen auch eine richterliche Anordnung erfolgen. Denn die Verfolgung auf Verdacht weitgehend zu privatisieren, schafft Grundrechtsrisiken.
Dass sich nun abzeichnet, dass der vorübergehende freiwillige Massenscan – wenn auch unter neuen Vorzeichen – ein weiteres Mal verlängert wird, sendet auch ein Signal in die laufenden Trilogverhandlungen zur dauerhaften Chatkontrolle. Eine anlasslose Chatkontrolle ist nicht grundrechtskonform. Der DAV fordert zudem klare Regelungen zum Schutz des Berufsgeheimnisses und eine richterliche Anordnung im Einzelfall.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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