Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2005 für beratene Steuerpflichtige verlängert
(Berlin) - Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in gleich lautenden Erlassen vom 23. Februar 2006 die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert, soweit Steuerberater die Steuererklärung erstellen. Für das Kalenderjahr 2005 können Steuererklärungen ohne besonderen Antrag bis zum 31.12.2006 abgegeben werden, wenn diese von Personen erstellt werden, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Die bisherige Reglung für die Vorjahre sah eine Fristverlängerung nur bis zum 30.9. des Folgejahres vor.
In begründeten Einzelfällen kann die genannte Frist auf Antrag bis zum 28.2.2007 verlängert werden. Dies entspricht der Vorjahresregelung.
Der DStV begrüßt die Neuregelung, da die Arbeit der Steuerberater zeitlich entzerrt wird. Der gemeinsame Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder (einschließlich der jeweiligen Aktenzeichen der Finanzministerien) ist auf der Homepage des DStV unter www.dstv.de zu finden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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