Fristverschiebung bei Phosphorrückgewinnung gefährdet Investitionen
(Berlin) – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. spricht sich entschieden gegen den Vorschlag der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) aus, die gesetzlichen Fristen zur Phosphorrückgewinnung um zehn Jahre zu verschieben. Der BDE fordert, den seit der Novelle 2017 bekannten Zeitplan einzuhalten, um Ressourcensicherung, Planungssicherheit und notwendige Marktimpulse nicht zu gefährden.
Die von der DWA geforderte Verschiebung des Umsetzungszeitpunkts von 2029 auf 2039 bewertet der BDE als fatales Signal für Umwelt- und Ressourcenschutz sowie für den Investitionsstandort Deutschland. Eine Umsetzung ab 2029 sei anspruchsvoll – eine Aushöhlung oder Verschleppung der Pflichten würde jedoch insbesondere jene Marktteilnehmer benachteiligen, die frühzeitig in neue Verwertungswege und in Anlagen sowie Rückgewinnungstechnologien investiert haben. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen kann zudem dazu beitragen, Importe des kritischen Rohstoffs zu reduzieren und Abhängigkeiten vom Ausland zu verringern.
Die Geschäftsführende BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Zahlreiche Marktteilnehmer sind in Vorleistung gegangen und haben in den Aufbau von Anlagen und Rückgewinnungstechnologien für Phosphor investiert. Sie verlassen sich dabei auf stabile politische Leitplanken als Sicherheit für ihre Investitionen. Eine Verschiebung der rechtlichen Pflichten um zehn Jahre würde diese Pläne zunichtemachen, erhebliche Unsicherheiten auslösen und schlimmstenfalls zum Ausstieg aus dem Markt der Phosphorrückgewinnung führen. Bundesumweltminister Schneider sollte den Verschiebungsforderungen eine Absage erteilen. Es geht nicht nur um Umwelt- und Ressourcenschutz, sondern auch um das volkswirtschaftliche Interesse, im internationalen Wettbewerb eine Vorreiterrolle bei Umweltschutztechnologien einzunehmen.“
Die DWA begründet ihre Forderung nach einer zehnjährigen Fristverlängerung mit fehlenden Kapazitäten und rechtlichen Unsicherheiten. Aus Sicht des BDE ist jedoch genau das Gegenteil der Fall: Erst der feste regulatorische Rahmen der Klärschlammverordnung schafft die notwendige Sicherheit für Investitionen. „Wir sollten jetzt über begleitende Anreizsysteme sprechen, die die Umsetzung der Klärschlammverordnung beschleunigen – statt die Pflichten grundsätzlich in Frage zu stellen.“
Der BDE hat hierzu beim zweiten Branchendialog des Umweltministeriums mit Verbänden, Entsorgern und Kommunen ein Fondsmodell vorgeschlagen: Ein Malus pro Tonne deponierter Klärschlammasche soll in einen Fonds eingezahlt werden, aus dem Lösungen zur Phosphorrückgewinnung finanziert werden. Ziel ist es, Kommunen in Ausschreibungen und Technologieanbieter gleichermaßen zu unterstützen, Entscheidungen zur Ausschreibung des Phosphorrecyclings zu erleichtern und Investitionsrisiken zu reduzieren und den Markthochlauf der P-Rückgewinnungstechnologien zu ermöglichen. Rechtliche und organisatorische Fragen solcher Modelle sollten nun gemeinsam diskutiert werden – nicht jedoch eine pauschale Verschiebung der Pflichten um zehn Jahre.
Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V., Dirk Böttner-Langolf, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Von-der-Heydt-Str. 2, 10785 Berlin, Telefon: 030 5900335-0
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

