Pressemitteilung | Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe

Frühjahrsputz: "Ohne den Fiskus schrubbe ich nichts!"

(Köln) - der astronomische Frühling beginnt und mit ihm die "lästige" Pflicht zum alljährlichen Frühjahrsputz. Wie in jedem Jahr gilt: Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete - spätestens ab diesem Jahr heißt das: Einfach mal den Besen aus der Hand geben, eine professionelle Hilfe suchen und die Rechnung ans Finanzamt senden.

Dieses beteiligt sich nämlich an den Ihnen in Rechnung gestellten Haushalts- und Handwerkerkosten. Um 20 Prozent der Aufwendungen für Arbeitsleistung einschließlich Fahrtkosten kann die Steuer so vermindert werden, informiert der Steuerberater-Verband e.V. Köln.

Beschäftigen Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe mit einem monatlichen Arbeitslohn bis max. 450 Euro (Minijob) können 20 Prozent der Aufwendungen, max. 510 Euro jährlich, steuerlich geltend gemacht werden. Für andere haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Steuer daneben um 20 Prozent der Aufwendungen, max. 4.000 Euro. Hierunter sind z. B. die Beauftragung eines selbständigen Fensterputzers oder Gärtners aber auch Dienstleistungen einer Umzugsfirma oder eines selbständigen Pflegedienstes zu fassen.

Zusätzlich kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, wie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, max. 1.200 Euro, in Anspruch genommen werden. Materialkosten oder Handwerkerarbeiten im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen bis zur Fertigstellung des Haushalts fallen jedoch ausdrücklich nicht unter die Begünstigung, so der Steuerberater-Verband e.V. Köln weiter. Die Vergünstigungen können nebeneinander geltend gemacht werden. Lediglich eine doppelte Inanspruchnahme für dieselbe Leistung ist nicht möglich.

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln weist überdies darauf hin, dass die Ermäßigung nur in Verbindung mit einer ordnungsgemäßen Rechnung und Zahlung des Rechnungsbetrags auf ein Konto des Leistungserbringers gewährt wird. Bei Barzahlungen bleibt der steuerliche Bonus verwehrt.

Sie haben sich bereits im vergangenen Jahr Unterstützung für Arbeiten in Haushalt und Garten gesucht und möchten die hierfür entstandenen Kosten nun korrekt in Ihrer Jahressteuererklärung 2014 berücksichtigt wissen? Dann wenden Sie sich doch an einen Experten und nutzen Sie hierfür den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. unter www.steuerberater-suchservice.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe Dr. Dominik Scheuerer, Geschäftsführer, Abteilungsleiter Organisation Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln Telefon: (02203) 993090, Fax: (02203) 993099

(cl)

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