Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Führerscheinbürokratie zu Lasten der Freiwilligen Feuerwehr

(Berlin) - Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes werden die Freiwilligen Feuerwehren durch das neue Führerscheinrecht in Zukunft stark beeinträchtigt. Künftig ist der gesonderte Führerschein der Klasse C1 notwendig, um ein Feuerwehrfahrzeug zu fahren.



"Wir appellieren an die Länder, von dieser neuen Regelung Ausnahmen zuzulassen, um den jungen Bürgerinnen und Bürgern, die in den Städten und Gemeinden einen ehrenamtlichen Dienst erweisen, nicht noch zusätzliche Kosten aufzubürden", sagt das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Überzogene Standards beeinträchtigen das ehrenamtliche Engagement. Die bisherigen Regelungen haben zu keinerlei Problemen geführt.



Das neue Führerscheinrecht fordert für "Leicht-LKW" zwischen 3,5 t und 7,5 t den Erwerb eines gesonderten Führerscheins (Klasse C1). Fahranfänger erwerben in der Regel nur Führerscheine der Klasse B für PKW. Auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren erwerben in der Regel nur den Führerschein der Klasse B - mit der Folge, dass sie zukünftig nicht mehr Feuerwehrautos fahren dürfen, denn die Feuerwehren setzen oft Fahrzeuge über 3,5 t ein.



Die Freiwilligen Feuerwehren sind auf das ehrenamtliche Engagement der Bürger angewiesen. Wer zukünftig in den freiwilligen Feuerwehren tätig sein und umfänglich eingesetzt werden will, der muss in Zukunft Extrakosten für den Führerschein Klasse C1 in Kauf nehmen.



Der DStGB ist der Ansicht, dass der Brandschutz eine wichtige Aufgabe und ein wichtiges Gut ist. "Die Voraussetzungen einer effektiven Feuerwehr", sagte Landsberg, "dürfen nicht vom Idealismus der Feuerwehrleute und nicht davon abhängen, ob es der Haushalt der Gemeinde hergibt, Zuschüsse zur Fahrausbildung zu geben!"



Die Länder können allgemein Ausnahmen für besondere Gruppen von der Fahrerlaubnis-Verordnung zulassen. Zum Beispiel für Feuerwehrleute, die besonders geschult sind und ihre Eignung nachgewiesen haben. Die Länder haben es in der Hand, ob sie die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren erhalten und ehrenamtliches Engagement belohnen wollen. Sie können aber auch dafür sorgen, dass es Feuerwehrleute erster und zweiter Klasse gibt.

Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: DStGB

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