Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Für bessere Planungs- und Integrationsleistungen: VNW regt Wiedereinführung eines Wohnortzuweisungsgesetzes an

(Hamburg) - Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., VNW, regt an, über eine erneute Einführung des Wohnortzuweisungsgesetz für geflüchtete Menschen nachzudenken. Für Länder, Kommunen und Städte als auch für die Wohnungswirtschaft wäre das Wohnortzuweisungsgesetz ein gutes Instrument, um die Nachfrage nach sozial gefördertem Wohnraum und Integrationsangeboten messbar zu machen. Für den VNW wird die Unsicherheit der kommunal Verantwortlichen in einer verstärkten Beratungsnachfrage spürbar. Immer mehr Bürgermeisterinnen und Bürgermeister scheuen die für die dauerhafte Flüchtlingsunterbringung notwendigen Investitionsentscheidungen, weil sie nicht sicher sind, ob die Flüchtlinge wirklich in ihrer Kommune bleiben. Diese können sich aktuell nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ihren Wohnort eigenständig aussuchen.

Das Wohnortzuweisungsgesetz könnte Abhilfe schaffen. Es wurde 1989 ins Leben gerufen und war bis in das Jahr 2009 gültig. Es sah vor, dass Aussiedler bei Ankunft in Deutschland nach einem festgelegten Verteilerschlüssel auf die und innerhalb der Bundesländer verteilt wurden und am zugewiesenen Wohnort auf bestimmte Zeit bleiben mussten. Nur dort erhielten sie Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Die Zuweisung bezog sich erst auf zwei, später auf drei Jahre. Ziel war es, das die Aussiedler nicht mehr vorrangig in die "ohnehin schon überlasteten Ballungsgebiete" zogen. Eine Studie des BAMF zeigt, dass das Gesetz vor allem den Kommunen eine bessere Planbarkeit bot, die Belastung für öffentliche Haushalte gerechter verteilte, der Bildung kompakter Siedlungsschwerpunkte vorbeugte und einer nachlassenden Akzeptanz unter den Einheimischen entgegenwirkte. Mehr über die Studie des BAMF lesen Sie hier: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb03-wohnortzuweisungsgesetz.html?nn=1362958

Nach Ablauf der Zuweisungsfrist oder sobald die Betroffenen einen Arbeitsplatz haben und keine Transferleistungen mehr erhalten, dürfen die Menschen wohnen, wo sie möchten.

VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner:
"Die VNW-Mitgliedsunternehmen sind bereit, notwendigen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür benötigen sie jedoch Verlässlichkeit. Es kann nicht sein, dass Wohnungen neu gebaut oder saniert werden, Integrationsleistungen vorbereitet werden, der Bürgermeister mit Blumen am Bahnhof steht und die Neubürger begrüßen möchte und keiner kommt. Oder die prognostizierten Mieter gleich nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung wegziehen und die neuen Wohnungen leer stehen. Damit würden die Unternehmen und auch die Kommunen sich kaputt wirtschaften. Daher unser Vorschlag: die Wiedereinführung eines novellierten Wohnortzuweisungsgesetzes."

Der Verband wird die Wiedereinführung eines solchen Gesetzes in der Politik anregen. In Schleswig-Holstein hat Verbandsdirektor Breitner bereits Ministerpräsident Torsten Albig darüber informiert. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und in Hamburg wird der VNW-Verbandsdirektor zeitnah das Wohnortzuweisungsgesetz in die Diskussion bringen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 319 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften (Hamburg: 93, Mecklenburg-Vorpommern: 149, Schleswig-Holstein: 77). In ihren 737.000 Wohnungen (Hamburg: 290.000, Mecklenburg-Vorpommern: 272.000, Schleswig-Holstein: 175.000) leben rund 1,5 Millionen Menschen. Der VNW feiert in diesem Jahr seinen 115. Geburtstag und 25 Jahre Wiedervereinigung als Drei-Länder-Verband.

Quelle und Kontaktadresse:
vnw Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Lena Fritschle, Pressesprecherin Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Fax: (040) 52011201

(cl)

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