Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Für die Zukunft gut gerüstet / Vorgeschlagene Änderungen des Bundesrates zielführend

(Berlin) - "Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) stimmt den vom Bundesrat beantragten Änderungen im Bundeswaldgesetz inhaltlich zu." sagte der als Sachverständige geladene Präsident der AGDW Philipp Freiherr zu Guttenberg bei der vorgestrigen (7. Juni 2010) Anhörung zum Bundeswaldgesetz im zuständigen Agrarausschuss. Einen umfassenderen Novellierungsbedarf sieht die AGDW aber ausdrücklich nicht.

In dem vom Bundesrat vorgelegten Entwurf sieht Freiherr zu Guttenberg lediglich Ergänzungsbedarf in zwei Punkten. Als ersten Aspekt hält er in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht eine weitergehende Klarstellung hinsichtlich der Haftungsfreistellung der Waldbesitzer für unbedingt notwendig und sinnvoll. Dies betrifft insbesondere die zusätzliche Aufnahme von betriebsspezifischen Gefahren. In einem zweiten Punkt forderte er die Bundeswaldinventur zu stärken und um ein geeignetes Kohlendioxid-Monitoring analog zu der Inventurstudie 2008 zu ergänzen. Mit dieser Ergänzung wäre der insgesamt notwendige Inventurumfang auch in Bezug auf naturschutzfachliche Fragestellungen abgedeckt.

In seinen weiteren Ausführungen unterstrich Freiherr zu Guttenberg die Bedeutung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse als Kompetenzzentren im ländlichen Raum. Hierbei ist die Ergänzung der Aufgaben der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen um die Möglichkeit der Veräußerung der Erzeugnisse ihrer Mitglieder eine notwendige Stärkung dieser wichtigen Institutionen.

Freiherr zu Guttenberg sprach sich angesichts der kommenden Herausforderungen für die Wälder durch den Klimawandel, den Artenschwund und den Erhalt seiner vielfältigen Funktionen gegen pauschale Lösungsversuche aus. Diese widersprächen den natürlichen Prozessen des Standortes. Er stellte fest, dass die bisher gültigen Erkenntnisse nicht mehr in der Lage sein werden, den Herausforderungen der Zukunft in geeigneter Weise begegnen zu können. Durch einen ständigen Dialog mit Wissenschaft und Forschung gilt es sich in die Lage zu versetzen, möglichst flexibel und verantwortungsvoll zu handeln, um alle Waldfunktionen nachhaltig zu erhalten. Die zunehmende Bürokratisierung und ordnungsrechtlichen Einschränkungen laufen Gefahr mancherorts die wirtschaftlichen Grundlagen der Eigentümer zu entziehen. Eine andere, nicht minder bedrohliche Gefahr, ist die dadurch begründete Demotivation der Bewirtschafter, erklärte Freiherr zu Guttenberg gegenüber den Abgeordneten und interessierten Zuhörern im Bundestag.

"In Kombination mit anderen zu erhaltenden Instrumenten der Kofinanzierung forstlicher Maßnahmen, der freiwilligen Zertifizierung, dem unbedingt auszubauenden Instrument des Vertragsnaturschutzes und des Waldklimafonds, sind wir im Sinne der Nachhaltigkeit mit den entsprechenden Anpassungen im Bundeswaldgesetz für die Zukunft gut gerüstet" sagte Freiherr zu Guttenberg zum Abschluss seiner Ausführungen.

Die vollständige Stellungnahme der AGDW kann über die hauseigene Homepage, sowie über den Fachbereich des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf der Homepage des Bundestages bezogen werden.

Abrufbar unter: www.agdw.org.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807-923, Telefax: (030) 31807-924

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