Für eine soziale Dimension im Welthandel
(Berlin) - Anlässlich der am 13.12. beginnenden 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer: Die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze weltweit muss oberste Priorität der Verhandlungen bei der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong sein. Der DGB setzt sich für einen Erfolg der Verhandlungen ein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die soziale und entwicklungspolitische Dimension des Welthandels ausreichend gewürdigt wird.
Der freie Handel allein mehrt den allgemeinen Wohlstand nicht. Im Zuge der Globalisierung hat sich der Abstand zwischen arm und reich deutlich vergrößert, wie die Weltkommission der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in ihrem Jahresbericht 2004 festgestellt hat. Die Globalisierungsgewinne sind nicht nur zwischen den Staaten des Nordens und des Südens ungleich verteilt, sondern auch innerhalb der Gesellschaften.
Wie katastrophal sich unbeschränkter Marktliberalismus auswirkt, zeigt das Beispiel des Ende 2004 ausgelaufenen WTO-Textilabkommens: Allein im Textil- und Bekleidungssektor gehen weltweit mehrere zehn Millionen Arbeitsplätze verloren, weil multinationale Unternehmen ihre Produktion nach China verlagern. Die Verletzung grundlegender Arbeitnehmerrechte gerät zum Wettbewerbsvorteil. Im Bemühen mitzuhalten, schaffen viele Entwicklungsländer freien Exportzonen (FEZ), wo sie ihrerseits ausbeuterische Produktionsbedingungen ermöglichen.
Eine solche Entwicklung hätte verhindert werden können durch eine abgestimmte Politik von unterschiedlichen multilateralen Institutionen wie der WTO, der ILO sowie den Vereinten Nationen.
Der DGB fordert einen formalen Prozess, in dem die sozialen Folgen der Handelsliberalisierung abgeschätzt werden, bevor Millionen von Arbeitsplätzen weltweit vernichtet werden und die Armut vergrößert wird. Ein erster Schritt muss sein, dass die WTO-Mitglieder in Hongkong ihre Verpflichtung zur Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte erneuern.
Durch die laufenden Verhandlungen der WTO sind auch unsere nationalen Arbeitsstandards bedroht. Die geplante temporäre Arbeitsmigration würde dazu führen, dass Migrantinnen und Migranten ihre Dienstleistungen unter den Bedingungen ihres Herkunftslandes erbringen könnten. Das würde den Druck auf nationale Standards wie Löhne und Arbeitszeiten erhöhen.
Der Versuch, ein solches Herkunftslandprinzip mit der Dienstleistungsrichtlinie einzuführen, hat bereits europaweit eine politische Krise verursacht. Der Mensch ist keine Ware. Regelungen zur Arbeitsmigration haben deshalb in multilateralen Handelsabkommen nichts verloren.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324
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