Für einen ordentlichen und nicht verordneten Hochwasserschutz / Grundbesitzerverbände zur Verabschiedung des Hochwasserschutzgesetzes im Deutschen Bundestag
(Berlin) - Bis heute hat noch niemand nachvollziehbar erklären können, warum ein Ackerbauverbot Schutz vor Hochwasser bewirken soll. Sämtliche Sachverständige haben das Bestehen eines solchen Zusammenhangs verworfen. Ebenso besteht durch den Abfluss von Hochwasser keine Erosionsgefahr durch die Abtragung von Boden. Vielmehr kann jedermann bei abnehmendem Hochwasser beobachten, dass Ablagerungen entstehen. Deshalb sind die Änderungen des Gesetz-Entwurfs nicht zielführend. Offen bleibt, welche Auflagen dem nun in hochwassergefährdeten Gebieten generell gestatteten Ackerbau seitens der Länder gemacht werden können. Ebenso fehlt eine klare Definition, was unter ´erosionsgefährdeten Bereichen´ zu verstehen ist. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat das zustimmungspflichtige Gesetz scheitern lässt, sagte Wolfgang v. Dallwitz, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., nach Verabschiedung des Hochwasserschutzgesetzes im Deutschen Bundestages.
Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft kann Hochwasserschutz nicht mit dem Ordnungsrecht erreicht werden. Hier mache es sich Bundesminister Trittin zu einfach und müsse sich vorhalten lassen, dass, unter dem Eindruck des Jahrhundert-Hochwassers 2002, lediglich Naturschutz-Aspekte in dem Gesetz berücksichtigt würden. Solche sollten allerdings im Einvernehmen mit den Grundeigentümern der betroffenen Flächen umgesetzt werden. Mittel dazu biete der Vertragsnaturschutz. Außerdem müssten nach dem Entwurf die Länder Entschädigungsleistungen für Vorgaben des Bundes leisten. Das wird sich die Länderkammer genau überlegen, ob sie einem solchen Gesetz zustimmen wird, so Dallwitz.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin
Telefon: 030/31807205, Telefax: 030/31807242
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