Für Tierwohl und öffentliche Sicherheit: Standards umsetzen – auch bei privater Großkatzenhaltung
(Berlin) – Der Vorfall in Schkeuditz, bei dem ein aus einem Privatgehege entkommener Tiger einen Menschen schwer verletzte und anschließend erschossen werden musste, ist aus Sicht des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) ein tragisches Ereignis. Unsere Gedanken sind bei dem verletzten Mann und seinen Angehörigen.
Die Haltung von Großkatzen muss an die klare Umsetzung der gesetzlichen Standards und Leitlinien geknüpft sein: Dazu zählen die Vorgaben des Säugetiergutachtens zur artgemäßen Haltung, ein enger Austausch mit den zuständigen Veterinärämtern sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für gefährliche Tiere – insbesondere gesicherte Gehege. „Die vorschriftsmäßige Haltung stellt hohe Anforderungen an Sachkunde, Finanzen und Infrastruktur. Wer diese erfüllt, hat das Tierwohl verantwortungsbewusst im Blick“, erklärt Volker Homes, VdZ Geschäftsführer. „Der aktuelle Fall darf nicht dazu benutzt werden, sachkundige, private Katzenhalter, im Speziellen und Wildtierhaltungen im Allgemeinen, unter Generalverdacht zu stellen und ihnen die Fähigkeiten und Möglichkeiten der artgemäßen Tierhaltung abzusprechen.“
Zur Forderung nach Verboten und Positivlisten
Der VdZ widerspricht Forderungen nach einem generellen Haltungsverbot für Wildtiere in Privathand oder der Einführung einer Positivliste. Diese Maßnahmen stehen dem gesellschaftlichen Auftrag zum Arterhalt und privaten Initiativen wie Citizen Conservation konträr gegenüber. Vielmehr sind die rechtlichen Grundlagen für die Wildtierhaltung in Deutschland schon heute klar geregelt und müssen entsprechend Anwendung finden: Das Tierschutzgesetz, das Säugetiergutachten und die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung VBG geben den zuständigen Behörden alle notwendigen Instrumente an die Hand, um tierschutzwidrige oder sicherheitsgefährdende Haltungen zu unterbinden. Auch die EXOPET-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass eine Positivliste keinen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes leisten würde.
Die Herausforderung im Alltag besteht in der konsequenten Durchsetzung der bereits bestehenden Vorschriften und Richtlinien.
Zur Aufnahme der Tiere in Zoos
Eine Aufnahme der noch verbliebenen Tiger in das Europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP) für Tiger ist nicht möglich. Die VdZ Mitgliedszoos sind dem Ziel der Erhaltungszucht reiner, genetisch wertvoller Wildtierpopulationen verpflichtet und nutzen alle verfügbaren Ressourcen für dieses Ziel. Die Aufnahme von wahrscheinlich Hybridtieren unklarer Abstammung und eventuell nicht artgemäß gemanagten Handaufzuchten widerspricht diesem Ziel.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V., Astrid Falter, Leiter(in) Kommunikation, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 206 53 90 0
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