Gartenbau-Berufsgenossenschaft bleibt in wichtigen Bereichen Eigenständig / Koalitionsfraktionen einigen sich auf Kompromiss
(Berlin) - Die Diskussion um die Neuordnung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat einen vorläufigen Abschluss gefunden. Vergangenen Mittwoch (7. November 2007) haben sich im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Koalitionsfraktionen auf einen Kompromiss geeinigt.
Ziel der Maßnahme soll sein, durch die Verlagerung einer Reihe von Aufgaben auf künftig einen Spitzenverband, Einsparpotenziale im Bereich der Verwaltungskosten zu erschließen. Weiterhin soll durch die einmalige Zurverfügungstellung von zusätzlichen 400 Mio. Euro zur Abfindung von Kleinrenten erreicht werden, dass sich die laufenden Zahlungen für Renten verringern.
Nachdem der Regierungsentwurf Mitte des Jahres die Besonderheiten des Gartenbaus insbesondere im Bereich der Unfallversicherung noch völlig ignorierte, konnten in den vergangenen Wochen durch massiven Einsatz des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) und anderer berufsständischer Vertreter eine Reihe von Änderungen erreicht werden, die zumindest in Ansätzen sicherstellen, dass die erfolgreiche Arbeit der Gartenbau-Berufsgenossenschaft in vielen Bereichen eigenständig fortgesetzt werden kann.
Wir haben an einigen Eckpunkten die Eigenständigkeit festschreiben können, zum Beispiel bei der Gestaltung der Unfallverhütungsvorschriften und bei der Ausgestaltung der Präventionsarbeit, kommentierte Jürgen Mertz, Vizepräsident des ZVG, die beschlossenen Änderungsanträge. Auch habe die Politik ausdrücklich anerkannt, dass im Bereich des Gartenbaus ein sektoraler Bundesträger mit einem einheitlichen Beitragsmaßstab bereits geschaffen wurde, der nun so erhalten wird.
Nicht gefolgt ist die Politik der Forderung des Berufsstandes, die Gartenbau-BG aus dem Lastenausgleich des Gesamtbereichs herauszunehmen, da sie ja bereits einen sektoralen Lastenausgleich gestaltet. Zwar wurde der vorgesehene Ausgleichsschlüssel geändert und ein Übergangszeitraum für die Jahre 2010 bis 2014 geschaffen, in dem das Umlagevolumen schrittweise erhöht wird.
Ob aber, wie einige Politiker beteuern, die Abfindungsaktion alle Träger soweit entlasten wird, dass keiner mehr wie vorher an Kosten zu tragen hat - diesen Nachweis ist die Politik bis heute schuldig geblieben. Damit wird insbesondere seitens der Gartenbauvertreter in den kommenden Jahren die Vorgehensweise des Spitzenverbandes akribisch zu beobachten sein, damit sichergestellt werden kann, dass die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre nicht im Nachhinein noch durch echte Zusatzbelastungen bestraft wird.
Auch bei der geforderten gesetzlichen Verankerung einer arbeitgeberseitigen Vertretung des Gartenbaus im Vorstand des künftigen Spitzenverbandes hat die Politik - trotz vielfältig geäußertem Verständniss - nicht die Erwartungen des Gartenbaus erfüllt.
Wir erkennen die gewährten Verbesserungen an, sind aber doch enttäuscht über den im Koalitionsausschuss verhandelten Kompromiss, da sowohl aus dem Ministerium, als auch von maßgeblichen Politikern andere Signale ausgesendet wurden. Wir werden aber den Umsetzungsprozess konstruktiv und sehr kritisch begleiten, damit der im Kommentar zum Änderungsantrag der Koalition ausdrücklich erwähnte Rechtsweg nicht zu häufig in Anspruch genommen werden muss, um die Interessen der 600.000 Versicherten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft im Rahmen von rund 2,4 Millionen Unfallversicherten des landwirtschaftlichen Gesamtbereichs zu wahren, so Mertz abschließend.
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