Gasmarkt funktioniert nur ohne Langzeitverträge / Energie-Abnehmerverband VEA begrüßt kritische Grundhaltung des Bundeskartellamtes
(Hannover) Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) stimmt der Auffassung des Bundeskartellamtes über Langzeitverträge auf dem deutschen Gasmarkt zu. In einem Grundsatzpapier hatte die Behörde Langzeitverträge kommunaler Energieversorger mit den großen Ferngaskonzernen von über zwei Jahren Laufzeit für unzulässig erklärt, wenn diese mehr als 80 Prozent des Gasbedarfs einer Region decken. Gleiches soll bei einer mehr als vierjährigen Laufzeit und einer Bedarfsdeckung von über 50 Prozent gelten. Ein fairer Wettbewerb auf dem Gasmarkt kann nur funktionieren, wenn ein entsprechendes Volumen frei gehandelt wird. Wenn aber 50 Prozent oder mehr des Bedarfs in festen Verträgen gebunden sind, werden die Mechanismen von Angebot und Nachfrage weit gehend ausgehebelt, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Wir begrüßen im Sinne der Verbraucher, dass das Bundeskartellamt in dieser Frage klare Worte gefunden hat.
Laut Panitz ist es auch an der Zeit, dass sich das Amt mit der grundlegenden Frage der Kopplung des Gasan den Ölpreis beschäftigt. Die Ölpreiskopplung schafft viel Verunsicherung beim Verbraucher. Weil sie in zahlreichen Gasabnahmeverträgen besonders mit kleineren Kunden gar nicht erwähnt ist, leiten manche Versorger daraus das Recht zu willkürlichen Preissteigerungen ab. Davor müssten die Kunden geschützt werden, so Panitz.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188
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