Gastgewerbe: Keine Strafsteuer auf Sonn-, Nacht- und Feiertagsarbeit
(Berlin) - Der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) spricht sich mit Nachdruck gegen die Äußerungen des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück aus, der laut aktuellen Presseberichten die steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Nacht- und Feiertagsarbeit in Frage gestellt hat. Steinbrücks Einlassungen sind ein Schlag ins Gesicht tausender Arbeitnehmer, die bereit sind, zu außergewöhnlichen Zeiten arbeiten zu gehen, so Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA, in Berlin.
Es ist in Deutschland trotz hoher Arbeitslosigkeit immer noch schwierig, motivierte Mitarbeiter für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu finden. Falle die Steuerfreiheit der Zuschläge, werde die Arbeit zu diesen Zeiten nicht mehr bezahlbar sein. Die Vorschläge Steinbrücks seien daher auch arbeitsmarktpolitisch völlig kontraproduktiv. Die Abschaffung der Steuerfreiheit dieser Zuschläge hätte eine massive staatlich geförderte Flucht in die Illegalität zur Folge, warnt der DEHOGA-Präsident.
Statt konsequent dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Steuern und Abgaben entlastet werden und damit mehr legale Beschäftigung entsteht, leistet dieser Vorschlag einen weiteren überflüssigen Beitrag zur Verunsicherung der Bürger und Unternehmer in unserem Land, erläutert Fischer.
Zuschläge für Sonn-, Nacht- und Feiertagsarbeit sind in Deutschland aus gutem Grund steuerfrei. Wer den Dienstleistungsstandort Deutschland fördern will, macht sich unglaubwürdig, wenn er die Steuerfreiheit von Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlagen leichtfertig in Frage stellt!, so die Kritik des DEHOGA-Präsidenten Fischer.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Telefon: 030/7262520, Telefax: 030/72625242