Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

GDL bietet Selbstbeschränkung und 3-G-Verhandlungen an

(Frankfurt am Main) - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) wiederholte sowohl im gestrigen Spitzengespräch mit der Deutschen Bahn (DB) und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in Köln als auch heute ihr Angebot zu Tarifverhandlungen für das Zugpersonal nach dem "3-G-Prinzip". Das heißt, die DB verhandelt am gleichen Tag und am gleichen Ort sowohl mit der EVG als auch mit der GDL.

4-G wird es nicht geben

Was es mit der GDL jedoch nicht gibt, ist 4-G: Die EVG verlangte damit schon vor den Verhandlungen zwingend gleiche Tarifabschlüsse. Wenn es keine Einigung gebe, solle das Mehrheitsprinzip innerhalb der Berufsgruppe gelten. GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky: "Es ist nicht nur der Eindruck, sondern nun herrscht Gewissheit, dass die DB den Staffelstab an ihre Hausgewerkschaft übergeben hat." Während der Arbeitgeber nun endlich inhaltliche Tarifverhandlungen zusagt, beharrt die EVG auf Tarifeinheit.

Grundrechte stehen nicht zur Disposition

Die GDL hat jedoch das Grundrecht, ihre Mitglieder zu vertreten, indem sie Tarifverträge schließt. Und die GDL-Mitglieder haben das Grundrecht, von ihrer Gewerkschaft vertreten zu werden. Beide Grundrechte stehen nicht zur Disposition. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen in Frankfurt haben bestätigt, dass die Forderungen der GDL für alle ihre Mitglieder zulässig sind. Inhaltlich sind die Forderungen rechtmäßig, denn es handelt sich um tarifvertraglich regelbare Ziele. Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig und damit zulässig.

GDL beschränkt sich auf die DB-Eisenbahnverkehrsunternehmen

Die GDL hat aber das Ziel, die Situation zwischen den Bahn-Gewerkschaften zu befrieden. Sie hat deshalb der EVG heute eine Vereinbarung angeboten. Darin erklärt sie nicht nur ihre Bereitschaft, die Tarifverhandlungen nach dem "3-G-Prinzip" zu führen, sondern auch ihre Selbstbeschränkung auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der DB. Die GDL wird nach dieser Erklärung ihren Organisationsbereich dauerhaft auf die EVU beschränken und nicht in den Eisenbahninfrastrukturunternehmen tätig werden. In der Eisenbahninfrastruktur sind nach herrschender Rechtslage nicht nur die Beschäftigten des Netzes tätig (Fahrdienstleiter, Instandhaltung), sondern auch die Beschäftigten der Bahnstromversorgung, des Vertriebs, der Werkstätten und jene von Station und Service. Die GDL bietet der EVG also eine dauerhafte und verlässliche Beschränkung ihrer gewerkschafts- und tarifpolitischen Tätigkeit ohne Gegenleistung an.

Zugleich bestätigte die GDL den Verhandlungstermin am 21. November 2014 in Frankfurt. Weselsky: "Es ist an der Zeit, endlich die Entgelt- und Arbeitszeitbedingungen für unser Zugpersonal zu verbessern".

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Pressestelle Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main Telefon: (069) 405709-0, Fax: (069) 405709-129

(cl)

NEWS TEILEN: