Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

GDL darf für Spartentarifvertrag streiken

(Frankfurt am Main) - „Wir haben nun das Recht, bei der DB Regio AG für einen Spartentarifvertrag für Lokomotivführer zu streiken.“ Das erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Manfred Schell nach der heutigen Verhandlung in der zweiten Instanz über die Einstweilige Verfügung gegen Streikmaßnahmen für einen Spartentarifvertrag für Lokomotivführer vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main. „Unser Ziel ist es jedoch nicht, zu streiken, sondern wir werden die Deutsche Bahn (DB) am 5. Mai auffordern, mit uns über den Spartentarifvertrag zu verhandeln.“

Ende der kommenden Woche wird die GDL ihre Tarifkommission einberufen. Diese wird beschließen, ob eventuell eine Urabstimmung für einen Streik durchgeführt wird.

Seit Monaten hat die GDL versucht, für Lokomotivführer einen Spartentarifvertrag abzuschließen. Nach gescheiterten Verhandlungen wollte die GDL nach Ostern auf das letzte Mittel, den Arbeitskampf zurückgreifen. Das wurde jedoch gerichtlich per Einstweiliger Verfügung untersagt. Diese Entscheidung hat das LAG nun für den Nahverkehr aufgehoben und der GDL Streikrecht zugesprochen. In den anderen Bahnunternehmen sei die GDL noch in der Friedenspflicht, und dürfe deshalb nicht streiken, so das Gericht. Die GDL wird nun die entsprechenden Tarifverträge kündigen und ist damit ab 30. Juni 2003 auch in den anderen Unternehmen der DB aus der Friedenspflicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Baumweg 45, 60316 Frankfurt Telefon: 069/4057090, Telefax: 069/40570940

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