GDL geht in Düsseldorf in Berufung
(Frankfurt am Main) - Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat der Einstweiligen Verfügung der DB Regio NRW GmbH stattgegeben. Das Gericht hat argumentiert, dass ein etwaiger Streik der GDL nicht verhältnismäßig sei und dass die Tarifeinheit gefährdet sei. Die GDL darf deshalb nach jetzigem Stand in diesem Unternehmen nicht zu einem Streik aufrufen. Wir werden jedoch unverzüglich in Berufung gehen. Es kann nicht sein, dass das grundgesetzlich verbriefte Recht der Koalitionsfreiheit außer Kraft gesetzt wird, so der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell. Das Arbeitsgericht in Mainz hat gestern (31. Juli 2007) eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen, die die DB Regio AG in gleicher Sache beantragt hat.
Die Urabstimmung der GDL ist von dieser Einstweiligen Verfügung nicht betroffen. Der Antrag dazu wurde zurückgezogen.
Auch die Railion Deutschland AG will eine Einstweilige Verfügung gegen Streiks der GDL erreichen. Dazu findet morgen um 13 Uhr die Verhandlung am Arbeitsgericht in Hagen statt. Die DB VerkehrsNetz GmbH klagt am 3. August 2007 in Chemnitz in gleicher Sache gegen die GDL; ebenso die DB Fernverkehr AG in Stuttgart, Außenkammer Ludwigsburg. Der Gerichtstermin hierzu soll erst am 29. August 2007 stattfinden.
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