Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

GDL legt Widerspruch gegen einstweilige Verfügungen ein / Vorerst keine Streiks!

(Frankfurt am Main) - Die GDL wird gegen die unter anderem vom Arbeitsgericht Frankfurt ausgesprochene einstweilige Verfügung unverzüglich Widerspruch einlegen.

Das Gericht hatte der GDL untersagt, zu Streiks und sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen aufzurufen, um den Abschluss eines Spartentarifvertrages durchzusetzen. Begründet wurde dies mit angeblich irreversiblen Schäden, die der Deutschen Bahn durch die Streiks entstehen können. Demgegenüber haben die Arbeitsgerichte in Berlin und in Münster/Westfalen einem gleich lautendem Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass eine einstweiligen Verfügung nicht stattgegeben. Über den Widerspruch der GDL soll nun am kommenden Freitag, dem 25. April 2003, in Frankfurt verhandelt werden.

Die GDL wird nur dann ihre Mitglieder zu Arbeitsniederlegungen aufrufen, wenn diese rechtlich abgesichert sind. Sie ist der festen Überzeugung, dass ihrem Widerspruch stattgegeben wird und treibt daher ihre Planungen für Arbeitskämpfe weiter voran. Die GDL will jedoch zunächst die Verhandlung am kommenden Freitag abwarten. Bis dahin wird es keine Streiks geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Baumweg 45, 60316 Frankfurt Telefon: 069/4057090, Telefax: 069/40570940

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