GDL verklagt Deutsche Bahn
(Frankfurt am Main) - Am 16. Mai 2006 verhandelt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einer Güteverhandlung über eine Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen die Deutsche Bahn. In dem Rechtsstreit geht es um die Anwendung von Tarifverträgen auf GDL-Mitglieder, obwohl die entsprechenden Tarifverträge von der GDL nicht unterzeichnet wurden im Gegensatz zu den anderen Bahngewerkschaften Transnet/GDBA. Dabei handelt es sich um den Langzeitkontentarifvertrag, der Bestimmungen über die Ansparung eines Wertguthabens zum Zwecke der Verkürzung der Lebensarbeitszeit beinhaltet, und um den Sozialsicherungstarifvertrag. Dieser enthält Regelungen zur Unterstützung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten.
Auf unsere Mitglieder werden gegen ihren Willen Tarifnormen angewandt, die für sie nicht gültig sind, so der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell. Und weiter: Damit werden GDL-Mitglieder definitiv in ihren Rechten beeinträchtigt. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Die GDL sieht hierin einen Verstoß gegen den durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierten Grundsatz der Koalitionsfreiheit. Dieser sieht unter anderem das Recht des Arbeitnehmers vor, seine Gewerkschaft frei zu wählen. Hierdurch dürfen ihm keine Nachteile entstehen.
Mit der Klage will die GDL unter anderem gerichtlich klären lassen, ob der Langzeitkonten- und Sozialsicherungstarifvertrag rechtsunwirksam sind und ob es der Arbeitgeber zu unterlassen hat, die beiden Tarifverträge auf alle Beschäftigten des Unternehmens anzuwenden.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)
Gerda Seibert, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 405709-0, Telefax: (069) 405709-40
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