GdP-Erfolg: Änderung der Polizeizulage vorerst vertagt
(Berlin) - Der Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg, mit dem die Polizeizulage landesrechtlich geregelt werden sollte, kommt nicht auf die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung. Der Bundesratsinnenausschuss hat am 27.02.03 die Beratung über den Gesetzesantrag Baden-Württembergs vertagt, so dass keine Beschlussempfehlung gefasst werden konnte, die die Voraussetzung für die Behandlung eines Tagesordnungspunktes im Plenum des Bundesrates ist.
Der Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg hatte im Kern die Absicht, den Ländern über eine Öffnung des Bundesrechts für landesrechtliche Regelungen (Öffnungsklausel) die Entscheidung zu überlassen, die Gewährung der Polizeizulage nur auf diejenigen Polizeibeamten zu beschränken, die vollzugspolizeiliche Aufgaben im Außendienst wahrnehmen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird weiter dafür kämpfen, dass die Bundeseinheitlichkeit der als Funktionszulage gewährten Polizeizulage für alle Polizeibeamten erhalten bleibt. Die GdP setzt sich weiter dafür ein, dass die Polizeizulage wieder dynamisiert wird und ruhegehaltfähig bleibt.
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